Auszug - Anpassung der Veranstaltungentgeltrichtlinie der Hansestadt Anklam  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:18 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr - Achtung keine Pausenversorgung -
2023/FB2/302 Anpassung der Veranstaltungentgeltrichtlinie der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Hähni, Vincent

Herr Trapp und Herr Schröder informieren, dass im Finanzausschuss und im Kulturausschuss kontrovers diskutiert wurden. Beide Ausschüsse geben die Empfehlung für die Vorlage zu stimmen. Herr Göritz und Herr Andrejewski sind gegen die Erhöhung. Sie empfinden diese als zu hoch.

Herr Kohn stellt für die Fraktion Baumgärtner/Kohn einen Antrag mit folgenden Wortlaut: Ich stelle den Antrag um 15 % der Ausgangspreise zu erhöhen. Ausgangspreise heißen die alten Preise und von dieser Summe die 15 %.

Herr Schröder hatte im Ausschuss für Kultur und Bildung der Verwaltung die Frage mitgegeben ob die Anpassung der Entgeltrichtlinien auch für die gewerblichen Händler beim Flohmarkt gelten.

Herr Lange teilt mit, dass die Gebührensatzung für den Flohmarkt keine Anwendung findet. Die Flohmarktgebühren sind aufgrund anderer Kalkulationsgrundlagen anders kalkuliert. Der laufende Meter liegt bei einer Durchschnittskalkulation bei 3,50 €. Für die Gewerblichen kommen die Stromkosten dazu. Diese werden über einen Stromzähler abgerechnet.

 

Herr Brüsch lässt über den Antrag von der Fraktion Baumgärtner/Kohn abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

15

Enthaltungen:

0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 


Beschluss:

 

Die Hansestadt Anklam beschließt die Anpassung der Verwaltungsrichtlinie über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen gemäß der Anlage 1.  

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

0