Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 02.02.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 17:18 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
Zusatz: | Pause - 17:00 Uhr - Achtung keine Pausenversorgung - | |||||||
2023/FB2/302 Anpassung der Veranstaltungentgeltrichtlinie der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur | Bearbeiter/-in: | Hähni, Vincent | |||||
Herr Trapp und Herr Schröder informieren, dass im Finanzausschuss und im Kulturausschuss kontrovers diskutiert wurden. Beide Ausschüsse geben die Empfehlung für die Vorlage zu stimmen. Herr Göritz und Herr Andrejewski sind gegen die Erhöhung. Sie empfinden diese als zu hoch.
Herr Kohn stellt für die Fraktion Baumgärtner/Kohn einen Antrag mit folgenden Wortlaut: Ich stelle den Antrag um 15 % der Ausgangspreise zu erhöhen. Ausgangspreise heißen die alten Preise und von dieser Summe die 15 %.
Herr Schröder hatte im Ausschuss für Kultur und Bildung der Verwaltung die Frage mitgegeben ob die Anpassung der Entgeltrichtlinien auch für die gewerblichen Händler beim Flohmarkt gelten.
Herr Lange teilt mit, dass die Gebührensatzung für den Flohmarkt keine Anwendung findet. Die Flohmarktgebühren sind aufgrund anderer Kalkulationsgrundlagen anders kalkuliert. Der laufende Meter liegt bei einer Durchschnittskalkulation bei 3,50 €. Für die Gewerblichen kommen die Stromkosten dazu. Diese werden über einen Stromzähler abgerechnet.
Herr Brüsch lässt über den Antrag von der Fraktion Baumgärtner/Kohn abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 15 |
Enthaltungen: | 0 |
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Die Hansestadt Anklam beschließt die Anpassung der Verwaltungsrichtlinie über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen gemäß der Anlage 1.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Enthaltungen: | 0 |