Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Anklam-Stretense" i.V.m. 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 22.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2023/FB1/665 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Anklam-Stretense" i.V.m. 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Radicke, Vivien

Die Vorlage wurde an die Verwaltung zurückverwiesen. Der gestellte Antrag wurde in TOP 6 gestellt

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlagen 1-3 beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ sowie dessen Begründung mit Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“, einschließlich dessen Begründung mit Anlagen, zu beteiligen.

 

 

Die öffentliche Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ und dessen Begründung mit Anlagen ist ortsüblich bekanntzumachen. 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen: