Drucksache - 2019/BM/287  

Betreff: Festlegung der Gastschulbeiträge für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Dinse, Eva
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
20.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
23.05.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
akt. Anlage zur Vorlage Berechnung 2019 Vergleich zu 2018  
akt. Entwicklung der Gastschüler 05-19  

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam  beschließt unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Jahresrechnung 2018 die Schulkostenbeiträge je Schüler als Abschläge, differenziert nach Schularten,  für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festzulegen:

 

       a)      Grundschulen  in Höhe von             1.212,08 € je Gastschüler

 

           und

 

 b)      Regionale Schulen in Höhe von            1.716,79 € je Gastschüler

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§115)

in Verbindung mit der  Schullastenausgleichsverordnung  in der aktuellen Fassung

(SchLAVO  M-V), zuletzt geändert am 22.07.2014, sind für die Beschulung von Schülern

aus anderen Kommunen Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge) zu erheben.

Öffentliche Schulträger müssen den Schulkostenbeitrag je Schüler auf der Basis

des Jahresergebnisses des Vorjahres in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ermitteln.

 

Da eine bestätigte Jahresrechnung 2018 noch nicht vorliegt, der späteste Erhebungstermin

für den Schulkostenbeitrag aber auf den 31.07. eines jeden Jahres in der

SCHLAVO M-V festgelegt wurde, stellen die Schulträger zunächst eine Abschlagszahlung

der Schulkostenbeiträge in Rechnung.

 

Für die Berechnung dieser Abschläge der Schulkostenbeiträge wurden die Aufwendungen

und Erträge der vorläufigen Jahresrechnung 2018 und die Schülerzahlen der Herbststatistik 2018 zu Grunde gelegt.

Die unterschiedlichen Schulgebäude und ausstattungsbedingten Vorrausetzungen, 

die Kostenschwankungen (z.B. Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten) sowie die

sich jährlich verändernden Schülerzahlen an den Schulen  bedingen, dass die für die

einzelnen Bildungseinrichtungen ermittelten Schulkostenbeiträge sehr unterschiedlich ausfallen. 

Der nunmehr auf der Grundlage der o. g. Gesetze ermittelte Schulkostendurchschnittswert

für jede Schulart, der Grundlage für die Festsetzung der Abschlagszahlungen 

des Schulkostenbeitrages für 2018  ist, beträgt für

 

Grundschulen                   1.212,08 EUR   und für

Regionale Schulen           1.716,79 EUR   je Schüler.

 

Bei abweichender Bestätigung der Jahresrechnung 2018 muss der Schulkostenbeitrag

neu ermittelt werden. Die Schulträger werden darüber informiert, dass in diesem Fall

ein korrigierter Bescheid ergehen wird.

Anderenfalls wird über die Bestandskraft des bestehenden Abschlages informiert. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 Die Einnahmen wurden im Haushalt 2019 eingeplant

 

 

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Anlagen:

- Ermittlung des durchschnittlichen Gastschulbeitrages für 2019/ Vergleich zum Vorjahr  

- Entwicklung der Gastschüler an den städtischen Anklamer Schulen  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 akt. Anlage zur Vorlage Berechnung 2019 Vergleich zu 2018 (112 KB)      
Anlage 2 2 akt. Entwicklung der Gastschüler 05-19 (18 KB)