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Beschlussvorschlag:
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 2021
wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR
einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen
von 1.751.400 EUR 1.067.500 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen
von 1.749.900 EUR 1.066.000 EUR
einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die
Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR
sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen
Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.500 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
von 1.748.900 EUR 2.254.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von 2.673.400 EUR 980.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von -924.500 EUR 1.274.400 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR.
Nachrichtliche Angaben: 2020 2021
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt
voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum
31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
-6.027.100 EUR -6.025.600 EUR.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo., Di., Do. und Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr
Di. von 13.30 bis 18.00 Uhr
Do. von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den
Bürgermeister
Siegel
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Der Ergebnishaushalt für die Jahre 2020 und 2021 sowie im Finanzplanungszeitraum bis 2024 ist ausgeglichen und schließt mit einem Jahresergebnis von 0 EUR.
Einen Jahresfehlbetrag kann es im Städtebaulichen Sondervermögen nicht geben, da die Gemeinde laut Städtebauförderungsrichtlinie immer zu einem Defizitausgleich verpflichtet ist.
Ein positives Jahresergebnis würde in eine zweckgebundene Ergebnisrücklage eingestellt werden, um zukünftige Aufwendungen aus der Vergütung des Sanierungsträgers zahlen zu können.
Der Finanzhaushalt ist ebenfalls ausgeglichen.
Wesentliche Investitionen im Städtebaulichen Sondervermögen sind im Jahr 2020:
mit 646 TEUR die Sanierung der Stadtmauer
mit 300 TEUR die Sanierung Friedländer Straße
mit 112 TEUR die Sanierung der Burgstraße
Im Jahr 2021
mit 438 TEUR die Weiterführung der Sanierung der Burgstraße
mit 180 TEUR die Sanierung der Steinstraße
Eine große Position stellen die Zuwendungen an Dritte dar. Im Jahr 2020 sind 1,6 Mio EUR, im Jahr 2021 330 TEUR geplant.
Die städtischen Eigenanteile sind im städtischen Haushalt eingestellt in Höhe von:
2020 2021 2022 2023 2024
898.400 EUR 950.900 EUR 848.200 EUR 1.204.200 600.000
Anlagen:
Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens für die Haushaltsjahr 2020 und 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushalt SSV 2020-2021 (1986 KB) |