Drucksache - 2020/FB2/094  

Betreff: Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Jahre 2020 und 2021
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
17.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
18.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
27.02.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushalt SSV 2020-2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

 

Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2020   2021

wird

 

  1. Im Ergebnishaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der Erträge von  2.151.900 EUR 1.666.000 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR

einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von      0 EUR    0 EUR

 

b)      ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von    0 EUR    0 EUR

eine Einstellung in Rücklagen von         0 EUR    0 EUR

eine Entnahme aus Rücklagen von        0 EUR    0 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

von           0 EUR    0 EUR

 

  1. Im Finanzhaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

von        1.751.400 EUR 1.067.500 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen

von       1.749.900 EUR 1.066.000 EUR

einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die

Tilgung von Krediten für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von      0 EUR    0 EUR

sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen

Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf          1.500 EUR        1.500 EUR

 

b)     einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

 

von       1.748.900 EUR 2.254.500 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

von       2.673.400 EUR    980.100 EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

von         -924.500 EUR 1.274.400 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf                                          0 EUR                       0 EUR.

 

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf                                                                             0 EUR                      0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                  0 EUR                     0 EUR.                                                                  

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR.

 

 

Nachrichtliche Angaben:      2020   2021

 

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt

voraussichtlich            0 EUR   0 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  

  -6.027.100 EUR    -6.025.600 EUR.

 

 

 

 

Hinweis:

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten

 

Mo., Di., Do. und Fr.  von  09.00 bis 12.00 Uhr

Di.    von 13.30 bis 18.00 Uhr

Do.    von 13.30 bis 16.00 Uhr

 

aus.

 

 

Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.

 

 

 

Hansestadt Anklam, den                                           

         Bürgermeister

 

 

 

 

 

      

 

     Siegel

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachdarstellung:

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung  M-V § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur  Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung  zu erstellen.

 

Der Ergebnishaushalt für die Jahre 2020 und 2021 sowie im Finanzplanungszeitraum bis 2024 ist ausgeglichen und schließt mit einem Jahresergebnis von 0 EUR.

Einen Jahresfehlbetrag kann es im Städtebaulichen Sondervermögen nicht geben, da die Gemeinde laut Städtebauförderungsrichtlinie immer zu einem Defizitausgleich verpflichtet ist.

Ein positives Jahresergebnis würde in eine zweckgebundene Ergebnisrücklage eingestellt werden, um zukünftige Aufwendungen aus der Vergütung des Sanierungsträgers zahlen zu können.

 

Der Finanzhaushalt ist ebenfalls ausgeglichen.

 

Wesentliche Investitionen im Städtebaulichen Sondervermögen sind im Jahr 2020:

mit 646 TEUR die Sanierung der Stadtmauer

mit 300 TEUR die Sanierung Friedländer Straße

mit 112 TEUR die Sanierung der Burgstraße

 

Im Jahr 2021

mit 438 TEUR die Weiterführung der Sanierung der Burgstraße

mit 180 TEUR die Sanierung der Steinstraße

 

Eine große Position stellen die Zuwendungen an Dritte dar. Im Jahr 2020 sind 1,6 Mio EUR, im Jahr 2021 330 TEUR geplant.

 

Die städtischen Eigenanteile sind im städtischen Haushalt eingestellt in Höhe von:

 

2020           2021           2022           2023           2024             

898.400 EUR  950.900 EUR  848.200 EUR  1.204.200  600.000

 

 

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Anlagen:

Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens für die Haushaltsjahr 2020 und 2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt SSV 2020-2021 (1986 KB)