Drucksache - 2021/SPD/017  

Betreff: Einführung von Ortsteilbudgets ab 2022
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Dr. Uwe Schultz
2. Fraktionsvorsitz
Federführend:Fraktion SPD Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
08.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abgelehnt   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
09.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.06.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zurückgezogen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis zur ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung am 21.10.2021 eine Satzung für die Einführung von Ortsteilbudgets für die Ortsteile Gellendin, Pelsin und Stretense vorzulegen.

 

Dabei sind Haushaltsmittel in Relation zur Anzahl der Personen, welche mit Hauptwohnsitz im Orteilteil gemeldet ist, vorzusehen. Entsprechende Mittel sind ab der Haushaltssatzung 2022 einzuplanen. Die Verteilung der Mittel beschließt eine stattfindende Einwohner*innenversammlung der entsprechenden Ortsteile, auf Vorschlag der Ortsteilvorsteher. Dort, wo ein solches Amt nicht besetzt ist, geschieht dies auf Vorschlag der Stadtverwaltung.

 

 

 

 

Sollten durch die Ansiedlung von Unternehmen oder die Steigerung der Gewerbesteuer bestehender Betriebe künftig deutliche Mehreinnahmen generiert werden, so sind die Ortsteile daran angemessen zu beteiligen.

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Während der Ortsteil Gellendin schon historisch Teil der Hansestadt Anklam ist, so sind die Ortsteile Pelsin und Stretense erst seit dem 01.01.2010 Ortsteile der Hansestadt Anklam. Die Ortsteile verfügen über ein eigenes kulturelles Leben mit dem Pelsiner Sportverein sowie der Löschgruppe Pelsin/Stretense. Die Hansestadt Anklam sollte die vorhandenen kulturellen Aktivitäten unbürokratisch unterstützen. Dies ist aus Sicht der Antragsstellenden am besten möglich, wenn vor Ort in einer Einwohner*innenversammlung über die Verteilung der Mittel entschieden wird.

    

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechende finanzielle Mittel sind ab der Haushaltssatzung 2022 einzuplanen.

 

 

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Anlagen:

 keine