Drucksache - 2021/Gem/008  

Betreff: Hansestadt Anklam zum offiziellen Tourismusort machen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage
Federführend:Gemeinschaft Beteiligt:Fraktion IfA
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta  Fraktion SPD
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.06.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1. Gemäß des am 11.06.2021 durch den Landtag beschlossenen Gesetzes zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen beantragt die Hansestadt Anklam die Anerkennung als Tourismusort.

2. Weiterhin wird der Bürgermeister der Hansestadt Anklam beauftragt Gespräche mit den Gemeinden des Amt Anklam-Lands und dem Amt Züssows mit dem Ziel der Bildung einer gemeinsamen Tourismusregion „Flusslandschaft Peenetal“, zu führen.

 

 

 

 

 

Dr. Uwe Schultz      Christian Schröder

Fraktionsvorsitz SPD      Fraktionsvorsitz IfA

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 11.06.2021 das Gesetz zur Einführung von Tourismusorten und Regionen beschlossen. Dieses sieht die Ergänzung der Kategorien „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ im Kurortgesetz vor.

 

Als Voraussetzung für die Anerkennung als Tourismusort gelten folgende Voraussetzungen:

 

  1. Eine landschaftliche bevorzugte Lage oder

 

  1. Das Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder
  2. Geeignete Angebote für Naherholung, wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Angebote für Naherholung, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder
  3. Das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

 

Diese Voraussetzungen erfüllt die Hansestadt Anklam aus Sicht der Antragsstellenden allesamt, so dass diese Chance unbedingt genutzt werden sollte, um sich als Tourismusort weiter als lebens- und erlebenswerter Ort zu profilieren.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Einstufung als Tourismusort ist die Möglichkeit zur Erhebung einer Kurabgabe verbunden. Damit ließen sich entsprechend zusätzliche Haushaltsmittel generieren.

 

 

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Anlagen:

 keine