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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. Gemäß des am 11.06.2021 durch den Landtag beschlossenen Gesetzes zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen beantragt die Hansestadt Anklam die Anerkennung als Tourismusort.
2. Weiterhin wird der Bürgermeister der Hansestadt Anklam beauftragt Gespräche mit den Gemeinden des Amt Anklam-Lands und dem Amt Züssows mit dem Ziel der Bildung einer gemeinsamen Tourismusregion „Flusslandschaft Peenetal“, zu führen.
Dr. Uwe Schultz Christian Schröder
Fraktionsvorsitz SPD Fraktionsvorsitz IfA
Sachdarstellung:
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 11.06.2021 das Gesetz zur Einführung von Tourismusorten und Regionen beschlossen. Dieses sieht die Ergänzung der Kategorien „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ im Kurortgesetz vor.
Als Voraussetzung für die Anerkennung als Tourismusort gelten folgende Voraussetzungen:
Diese Voraussetzungen erfüllt die Hansestadt Anklam aus Sicht der Antragsstellenden allesamt, so dass diese Chance unbedingt genutzt werden sollte, um sich als Tourismusort weiter als lebens- und erlebenswerter Ort zu profilieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Einstufung als Tourismusort ist die Möglichkeit zur Erhebung einer Kurabgabe verbunden. Damit ließen sich entsprechend zusätzliche Haushaltsmittel generieren.
Anlagen:
keine