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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stimmt gemäß § 165 Kommunalverfassung M-V
dem Abschluss der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Postlow
über die gegenseitige Unterstützung bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Brandschutzes
und der Hilfeleistung zu.
Sachdarstellung:
Die Brandschutzbedarfsplanungen benachbarter Gemeinden sind miteinander abzustimmen.
Mit dieser Festlegung des Gesetzgebers wird das Ziel verfolgt, die Zusammenarbeit zu stärken
und das Erfordernis von Investitionen ortsübergreifend zu prüfen. In diesem Zusammenhang
entstand die Idee, auf dem Gebiet der Wasserrettung und der Bereitstellung von Löschwasser
zusammenzuarbeiten. Die Gemeindevertretung Postlow hat sich in erster Lesung am 16.06.2021 mit der Vereinbarung befasst.
Die Löschwasserentnahmestelle am Stegenbach wird durch die Gemeinde Postlow ausgebaut.
Die Nachbarschaftshilfe mit dem Mehrzweckboot ist für die Gemeinde Postlow kostenfrei
(§ 2 Abs.3 Brandschutzgesetz).
Finanzielle Auswirkungen:
- keine
Anlagen:
- Entwurf Vereinbarung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischender Gemeinde Postlow und der Hansestadt Ankalm (569 KB) |