Drucksache - 2021/FB1/515  

Betreff: Vertrag über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der MGR Grundstücksgesellschaft Anklam GmbH & Co. KG
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
10.08.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
19.08.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021-07-20 städtebaulicher Vertrag zur 3. Änderung B2-1995  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister, den städtebaulichen Vertrag zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ für die Hansestadt Anklam zu unterzeichnen.  

 

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Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 01.10.2020, Drucksache 2020/FB1/398, beschlossen, dass für die Erweiterung des bestehenden NORMA-Einkaufsmarktes auf eine Verkaufsfläche von rund 1.200 qm, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ vorgenommen wird.

 

Es wurde weiterhin beschlossen, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten freigehalten wird.

Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.

 

Der beigefügte Vertragsentwurf des städtebaulichen Vertrages dient der Umsetzung dieses Beschlusses.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 Keine

 

 

 

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Anlagen:

 

Städtebaulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Anklam und der MGR Grundstücksgesellschaft Anklam GmbH & Co. KG

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-07-20 städtebaulicher Vertrag zur 3. Änderung B2-1995 (66 KB)