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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister, den städtebaulichen Vertrag zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ für die Hansestadt Anklam zu unterzeichnen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 01.10.2020, Drucksache 2020/FB1/398, beschlossen, dass für die Erweiterung des bestehenden NORMA-Einkaufsmarktes auf eine Verkaufsfläche von rund 1.200 qm, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ vorgenommen wird.
Es wurde weiterhin beschlossen, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten freigehalten wird.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Der beigefügte Vertragsentwurf des städtebaulichen Vertrages dient der Umsetzung dieses Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Anklam und der MGR Grundstücksgesellschaft Anklam GmbH & Co. KG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-07-20 städtebaulicher Vertrag zur 3. Änderung B2-1995 (66 KB) |