Drucksache - 2021/FB2/202  

Betreff: Annahme einer ähnlichen Zuwendung - Hansefest 2021
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Hähni, Vincent
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt die Annahme einer ähnlichen Zuwendung (§ 44 Abs. 4 Satz 1 KV M-V) zugunsten des Hansefestes 2021  

 

-von der Medow Bau und Vertriebs GmbH, Stolper Straße 5, 17391 Medow, in Höhe von 1.000,00 EURO

 

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Sachdarstellung:

 

In diesem Jahr fand wieder in bewährter Tradition das 16. Anklamer Hansefest vom 13. – 16. August 2021 an und auf der Peene statt. Die Veranstaltung umfasst neben einer Händlermeile, einen Schaustellerbereich und sportlichen Wettkämpfen auf der Peene vor allem drei Bühnenbereichen mit einem abwechslungsreichen Programm. Um ein solches Fest finanzieren zu können bedarf es finanzieller Mittel, welche u.a. durch Sponsoring eingeworben werden. Die unterstützenden Firmen erhalten im Gegenzug für die Bereitstellung eines Geldbetrages, entsprechend des Sponsoringkonzeptes für das Hansefest 2021, die Möglichkeit ihre Firma auf unterschiedlichen Werbeflächen im Rahmen des Hansefestes präsentieren zu können.

 

Die Annahme und Verwendung von Sponsorengeldern stellt daher einen wichtigen Punkt in der Finanzierung des Festes dar.  

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Annahme einer ähnlichen Zuwendung erhält die Hansestadt Anklam einen Betrag in Höhe von: 1.000,00 EUR.

 

Laut Haushaltsansatz sind 20.000,00 EUR für Zuschüsse von privaten Unternehmen eingeplant. Die Einnahmen aller Sponsoring- und Spendengelder im Rahmen des 16. Anklamer Hansefest 2021 belaufen sich insgesamt auf 25.202,00 EUR.

 

 

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Anlagen:

 

keine