Drucksache - 2021/FB2/225  

Betreff: Apl. Ausgabe zur Bereitstellung von Mitteln für Wirtschaftsförderung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021/FB2/179-001  

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Beschlussvorschlag:

 

Im Ergebnis des Beschlusses vom 21.10.2021 (DS-Nr. 2021/FB2/179-001), dass  ab dem Haushalt 2022 die durch den Verkauf der Anteile an der FEG eingesparten jährlichen Mittel für Zuschüsse in Höhe von 34.000 EUR in einer separaten Position für Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt werden, bestätigt die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam eine apl. Ausgabe – bis zu einer Evaluierung zunächst für 2022 - dahingehend, dass die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung wie folgt zu sichern ist:


Nehmendes Konto:   57100-5292000

(Wirtschaftsförderung – sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen)

Gebende Konten:   51101-5625500 mit 14.000 €

(Stadtentwicklung - Erstellung von B-Plänen)

51101-5625700 mit 20.000 €

(Stadtentwicklung - sonstige Planungen).

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung hat mit DS-Nr. 2021/FB2/179-001die die Stadtverwaltung beauftragt, „…die Haushaltsmittel, die bisher an die FEG p.a. gezahlt worden sind, ab dem Haushalt 2022/2023 in einer separaten Position für Wirtschaftsförderung der Hansestadt Anklam fortzuführen. Die Mittel können für externe Beratung, erfolgsbasierten Vermittlungen im Bereich Wirtschaftsförderung, sowie der Netzwerkpflege verwendet werden. Nach dem ersten Haushaltsjahr 2022 wird bis zum 30.06.2023 eine Evaluierung durch einen Bericht der Verwaltung gegenüber dem Ausschuss für Finanzen sowie dem zuständigen Fachausschuss Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement vorgenommen. Über einen weiteren Einsatz der Haushaltsmittel in den Folgejahren entscheidet dann nochmals die Stadtvertretung.“

 

Da die Aufstellung des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2022/2023 zu dem Zeitpunkt des Beschlusses bereits abgeschlossen war und die Zusammenstellung der Unterlagen begonnen hatte, konnte die Einstellung in den Haushalt nicht mehr erfolgen. Anderenfalls hätte der Haushaltsentwurf erst für die Sitzung der Stadtvertretung im Februar fertiggestellt werden können.

 

Insofern soll dem Ansinnen der Stadtvertretung mit diesem Beschluss entsprochen werden.

 

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 34.000 € werden im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe wie folgt gedeckt:
 

Nehmendes Konto:   57100-5292000

(Wirtschaftsförderung – sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen)

 

Gebende Konten:   51101-5625500 mit 14.000 €

(Stadtentwicklung - Erstellung von B-Plänen)

 

Ein heute bereits erkennbarer kapazitätsbedingter Verzug in der Planung bei beauftragten Planungen zieht eine reduzierte Mittelinanspruchnahme nach sich.

 

51101-5625500 mit 20.000 €

(Stadtentwicklung - sonstige Planungen)

 

Auf die Auslobung weiterer Kunst im Kreisverkehr wird zunächst verzichtet, da auf bereits ausgewählte und noch nicht umgesetzte Entwürfe zurückgegriffen wird.

 

 

 

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Anlagen:

 

Beschlussvorlage DS-Nr. 2021/FB2/179-001

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021/FB2/179-001 (366 KB)