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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Annahme einer Geldspende des Fördervereins der Initiativen für Anklam e.V. in Höhe von 1250,00 Euro für die Frühjahrsbepflanzung 2021.
Sachdarstellung:
Lt. Kommunalverfassung M-V § 44 Abs.4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u.a. auch die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes.
Der Förderverein der Initiativen für Anklam e.V. tätigt eine Spende in Höhe von 1250,00 Euro zur Deckung der Pflanzkosten für die Frühjahrsbepflanzung im Jahr 2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
keine