Drucksache - 2022/SPD/018  

Betreff: Beitritt der Hansestadt Anklam zum VORPOMMERSCHE DORFSTRAßE e.V.
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Dr. Uwe Schultz
2. Fraktionsvorsitz
Federführend:Fraktion SPD Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
28.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen abgelehnt   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
29.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abgelehnt   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
30.03.2022           
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

Die Verwaltung der Hansestadt Anklam damit zu beauftragen einen Aufnahmeantrag beim Verein: VORPOMMERSCHE DORFSTRAßE e.V.; Peenstraße 18; 17391 Stolpe an der Peene

zu stellen. 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der gemeinnützige Verein VORPOMMERSCHE DORFSTRAßE e.V. wurde im Jahr 2007 gegründet und dient der Förderung der Dorfentwicklung im ländlichen Gestaltungsraum „Peeneregion“, sowie der Projektentwicklung und Vernetzung für den Umwelt- und Naturschutz.

 

Der Verein zählt Privatpersonen, Firmen, andere Vereine, aber auch Städte und dörfliche Gemeinden wie zum Beispiel:

 

- Stadt Gützkow

- Stadt Loitz

- Gemeinde Schmatzin

- Gemeinde Ziethen

- Gemeinde Neetzow-Liepen und die

- Gemeinde Stolpe an der Peene

 

zu seinen Mitgliedern.

 

Künftig stehen in der Stadt Anklam zahlreiche Projekte an. Beispielsweise die Tourismusregion im Anklamer Land, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Schaffung einer Ladesäulenstruktur, sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit polnischen Partnern. Hierfür bietet der Verein eine gut geeignete Organisationsstruktur zur kooperativen Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden.

 

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Circa 1.000,00 Euro Vereinsbeitrag jährlich.

 

Könnte, sofern möglich, aus den Mitteln für Wirtschaftsförderung – sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen (57100 – 5292000) gedeckt werden, die die Stadtvertretung im Rahmen ihres Beschlusses 2021/FB2/225 in Höhe von 34TEUR bereit gestellt hat.

 

 

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Anlagen:

 keine