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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt rückwirkend zum 01.01.2022 die vorgeschlagene Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Mehrausgaben in Höhe von 1.950,00 EUR/Jahr werden 2022 und 2023 durch Einsparungen im Budget 12600 ermöglicht.
Sachdarstellung:
Die Grundlage für die Zahlung von Aufwandsentschädigung an Funktionsträger bildet die Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntsch VO M-V) vom 28.11.2013. Diese Verordnung des Landes gibt Höchstbeträge für den Gemeindewehrführer (200,00 €/Monat) und seinen Stellvertreter (100,00 €/Monat) vor. In Anbetracht der Verantwortung des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters für die Anklamer Schwerpunktwehr und des damit verbundenen Zeitaufwandes zusätzlich zu den Einsätzen werden diese Höchstsätze auch gewährt.
Die zitierte Verordnung ermöglicht auch die Zahlung von Aufwandsentschädigung an Feuer-
wehrangehörige mit besonderen Aufgaben, ohne Beträge oder Höchstgrenzen vorzugeben.
Damit liegt die Entscheidung bei der Stadtvertretung.
Die aktuellen Entschädigungen werden auf der Grundlage eines Beschlusses der SVV seit dem 01.01.2014 ausgezahlt.
Die Verwaltung unterstützt den Antrag des Gemeindewehrführers vom 15.01.2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehrausgaben in Höhe von 1950,00 €/Jahr werden 2022 und 2023 durch Einsparungen im Budget 12600 ermöglicht.
Anlagen:
Erhöhung Aufwandsentschädigung Funktionsträger
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erhöhung Aufwandsentschädigung Funktionsträger (1178 KB) |