Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31.12.2020 fest.
Sachdarstellung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast vom 08.08.2022 liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 2).
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom 08.08.2022
und dem darin enthaltenen abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1).
Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2019 (Anlage 3) hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Eckwerte Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens 2020:
Die Bilanzsumme beträgt 3.956.656,01 EUR
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 0.000.00 0,00 EUR
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 0.000.0 00,00 EUR
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus-
Zahlungen beträgt -0200.662,31 EUR
Der Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf 0. 49.618,73 EUR
so dass sich ein Finanzmittelfehlbetrag ergibt von 0. 151.043,58 EUR
Der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung gegeben, in der Finanzrechnung nicht. Dies hängt aber mit der Besonderheit der Abbildung nicht zahlungswirksamer Buchungen in
der Finanzrechnung des SSV zusammen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.08.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2020 zu empfehlen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 08.08.2022
Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2020
vom 08.08.2022
Anlage 3: Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der
Hansestadt Anklam zum 31.12.2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1: Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 08.08.2022 (722 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2020 (856 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31.12.2020 (2285 KB) | ||||
4 | Gesamtdokument Jahresabschluss SSV 2020 (2770 KB) |