Drucksache - 2023/BM/422  

Betreff: Apl. - Ausgabe zur Bereitstellung von Mitteln der Wirtschaftsförderung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
19.01.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss genehmigt eine APL zur Bereitstellung von Mitteln der Wirtschaftsförderung in Höhe von 30.000 EURO für das Haushaltsjahr 2023.

 

nehmendes Konto:  57100-5292000 – Wirtschaftsförderung-sonstige Aufwendungen für
                                                                Dienstleistungen

gebendes Konto 61100-4022000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen -
                                                               Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung hatte mit der DS 2021/FEG/179-001, die Stadtverwaltung beauftragt,


„ …. die Haushaltsmittel, die bisher an die FEG p.a. gezahlt worden sind, ab dem Haushalt 2022/2023 in einer separaten Position für Wirtschaftsförderung fortzuführen.

Die Mittel können für externe Beratung, erfolgsbasierte Vermittlungen im Bereich Wirtschaftsförderung sowie Netzwerkpflege verwendet werden. Nach dem ersten Haushaltsjahr 2022 wird bis zum 30.06.2023 eine Evaluierung durch den Bericht der Verwaltung gegenüber dem Ausschuss für Finanzen sowie dem zuständigen Fachausschuss Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement vorgenommen. Über einen weiteren  Einsatz der Haushaltsmittel entscheidet dann nochmals die Stadtvertretung.“

 

Zum Zeitpunkt des Beschlusses lag der Entwurf des Doppelhaushaltes 2022/2023 vor. Die Einstellung der Mittel hätte eine deutliche Verzögerung des Beschlusses der Stadtvertretung zum Haushalt zur Folge gehabt.

 

Für 2022 wurde, zur Ausstattung der Wirtschaftsförderung mit Haushaltsmitteln, daher eine APL in Höhe von 34.000 EURO bei der Stadtvertretung beantragt und durch diese genehmigt.

 

Von den bewilligten Mitteln wurden 9460,50 EURO, für die Maßnahme – Bewerbungsverfahren KulturCampus NordOst - in Anspruch genommen.

Die verbliebenen Mittel von 24.536,50 sind in den Haushalt zurückgeflossen und tragen zur Haushaltskonsolidierung bei.

 

Bedauerlicherweise gab es in den Jahren 2020/2021 im Zuge der Corona-Pandemie nicht genügend Vorlauf zur Vorbereitung und Durchführung wirtschaftsfördernder Maßnahmen. Andererseits haben Unternehmen, die Interesse an einer Ansiedlung in der Hansestadt Anklam hatten, auch Kosten selbst getragen. Beides trug dazu bei, dass es 2022 zu der geringeren Mittelinanspruchnahme kam.

 

Trotz der neueren Krise seit 2022, bedingt durch geopolitische und damit einhergehenden infrastrukturellen Auswirkungen, gibt es weiterhin Nachfragen zu Ansiedlungen in der Hansestadt Anklam. Entsprechend hat die Hansestadt Anklam auch ihre vorbereitenden Planungen zu Schaffung von Baurechten ausgerichtet.     

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich ab 2023 die Vorbereitung und Durchführung von wirtschaftsfördernden Maßnahmen wieder ändern bzw. verstärken wird. Dazu werden auch personelle Änderungen in der Stadtverwaltung beitragen. 

Insofern ist die finanzielle Ausstattung des Bereiches Wirtschaftsförderung ab sofort zwingend notwendig. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 30.000 EURO werden im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe wie folgt gedeckt:

 

nehmendes Konto:   57100-5292000 – Wirtschaftsförderung-sonstige Aufwendungen für
                                                                Dienstleistungen

gebendes Konto 61100-4022000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen -
                                                               Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

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