Drucksache - 2023/Gem/009  

Betreff: Sanierung Bahnhofsgebäude
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gemeinschaft Beteiligt:Fraktion B/K
Bearbeiter/-in: Prielipp, Bianca  Fraktion CDU
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen
23.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen zurückgezogen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Gesellschafterversammlung sowie der Aufsichtsrat der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam beauftragt werden, die folgenden Punkte in der Finanz- und Investitionsplanung zu berücksichtigen:

 

  1. Das Bahnhofsgebäude soll im Jahr 2023 wieder für wartende Bahnreisende zugänglich gemacht werden. Zudem sollte der Raum beheizbar sein und mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden.

 

  1. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung soll ein Konzept bis Ende 2023 erarbeitet und umgesetzt werden, dass sich die Außenanlagen des Bahnhofs wieder in einem sauberen und einladenden Zustand befinden.

 

  1. Die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam erstellt ein Konzept für die Sanierung des gesamten Bahnhofsgebäudes. Das Konzept soll für die Einwerbung von Fördermitteln genutzt werden. Als Weiteres sind Investitionsmittel im Wirtschaftsplan der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH in den Planjahren 2024 und 2025 einzuplanen.

 

 

 

 

 

Steffen Göritz        Friedrich H.Baumgärtner

Fraktionsvorsitz CDU       Fraktionsvorsitz B/K

 

 

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Sachdarstellung:

 

Das Bahnhofsgelände bzw. das Bahnhofsgebäude sind das Einfallstor zur Hansestadt Anklam. Das Ambiente sollte sich dort dementsprechend auch so gestalten. Viele Anklamer und Gäste beklagen seit Jahren den derzeitigen Zustand.

Das gesamte Gelände macht einen eher ungepflegten Eindruck. Es gibt keine Sitzgelegenheiten und keinen beheizbaren Warteraum im Inneren des Bahnhofsgebäudes. Es soll erreicht werden, dass das Bahnhofsgebäude wieder von vorne betreten und nach hinten zu den Gleisen verlassen werden kann.

Die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH und die Stadtverwaltung werden daher beauftragt, das Gelände sowie das Gebäude in einem bahnhofsähnlichen, angenehmen und einladenden Zustand zu versetzen. Die Umsetzung der genannten Maßnahmen sollte innerhalb der genannten Fristen der Nr. 1 bis 3 des Beschlusstextes erfolgen.

Herr Baumgärtner führte bereits vorab Gespräche mit dem Geschäftsführer der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH, Herrn Kiel. Laut Auskunft von Herrn Kiel liegen bereits schon Planungen vor. Allerdings reichen diese Umbaupläne bis in das Jahr 2027. Dies ist unserer Meinung nach nicht akzeptabel.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Hansestadt Anklam entstehen insbesondere bei der Herrichtung des Bahnhofsgeländes. Dies betrifft lediglich die vorhandenen städtischen Flächen. Nach Nummer 2 des Beschlussvorschlages sollen die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH und die Stadtverwaltung ein Konzept für die Außenanlagen erstellen. Sollten hierbei Kosten entstehen, sind diese im nächsten Nachtrag für den Doppelhaushalt 2022/2023 zunächst einzuplanen und dann durch die Gremien der Hansestadt Anklam zu beschließen.

Die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH wird auch in Form eines Nachtrages für 2023 zum Finanzplan- und Wirtschaftsplan 75.000 Euro für die Herrichtung der Außenanlagen bereitstellen. Zudem sind Mittel für den Rückbau der Zwischenwand und der Beschaffung von Sitzmöglichkeiten in Höhe von 50.000 Euro als Nachtrag für 2023 einzustellen.

Als Weiteres sind in den Finanz- und Wirtschaftsplan der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH 2024 und 2025 Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro einzuplanen. Hierbei sind etwaige Fördermittel zu berücksichtigen.

Die finanziellen Auswirkungen können bei den Diskussionen in den Fachausschüssen entsprechend angepasst werden. Eine Schätzung ist derzeit schwierig, da die konzeptionellen Planungen noch nicht abgeschlossen sind.

 

 

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Anlagen:

 keine