Drucksache - 2016/FB1/073-001  

Betreff: Bebauungsplan 2 - 2007 "Am Flugplatz" hier: Bestätigung des Beschlusses über die Annahme des Bebauungsplanes 2-2007 "Am Flugplatz" als Satzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Bezüglich:
2016/FB1/073
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Radicke, Vivien
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
22.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
30.03.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2016-05-19 Beschluss  
B 2-2007 Satzung  

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung bestätigt den Beschluss vom 19.05.2016 über die Annahme des Bebauungsplanes 2 – 2007 „Am Flugplatz“ als Satzung.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan 2 – 2007 „Am Flugplatz“ entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung während der Dienststunden von jedermann einzusehen ist und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

 

 

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Sachdarstellung:

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung, Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangen Anregungen vorgenommen. Die Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan 2 – 2007 „Am Flugplatz“ eingearbeitet.

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 19.05.2016 hat die Stadtvertretung den Bebauungsplan

2 – 2007 „Am Flugplatz“ bereits als Satzung beschlossen. Aufgrund des häufigen Personalwechsels und der von Zeit zu Zeit variierenden städtebaulichen Prioritäten der Hansestadt Anklam, wurde die Genehmigung für den Bebauungsplan 2 – 2007 „Am Flugplatz“ bei der höheren Verwaltungsbehörde bis zuletzt nicht beantragt.

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vorpommern - Greifswald kann der bereits gefasste Beschluss vom 19.05.2016 aufgrund der Zeitspanne nicht mehr als Grundlage für den Antrag auf Genehmigung gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) dienen.

 

Die Beantragung der Genehmigung für den Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB notwendig, da die 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes noch nicht rechtswirksam sind. Als Grundlage soll hierfür die Bestätigung des Beschlusses vom 19.05.2016 dienen. Seitens des Landkreises Vorpommern – Greifswald bestehen hierzu keine Bedenken, sobald die Planungsziele und Inhalte sich nicht geändert haben.

 

Die Planungsziele und Planungsunterlagen haben sich nicht geändert.

 

Nach der Bestätigung des Beschlusses und nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde kann das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan 2 – 2007

„Am Flugplatz“ abgeschlossen werden.    

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

 

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Anlagen:

Beschlussauszug vom 19.05.2016

Planzeichnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-05-19 Beschluss (382 KB)      
Anlage 2 2 B 2-2007 Satzung (21328 KB)      
Stammbaum:
2016/FB1/073   Bebauungsplan 2 - 2007 "Am Flugplatz" hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 2 - 2007 "Am Flugplatz" als Satzung 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss der Bekanntgabe   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Beschlussvorlage
2016/FB1/073-001   Bebauungsplan 2 - 2007 "Am Flugplatz" hier: Bestätigung des Beschlusses über die Annahme des Bebauungsplanes 2-2007 "Am Flugplatz" als Satzung   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Beschlussvorlage