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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam | 2017/BM/118 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
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19.06.2017 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
Abstimmungsergebnis:
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21.06.2017 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
Abstimmungsergebnis:
Herr Strack nimmt ab 17:43 Uhr an der Sitzung teil.
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29.06.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.2 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung tritt am 01.07.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | Haushaltssatzung 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam | 2017/FB2/045 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Sachstandsbericht zur externen Untersuchung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Genehmigung zur Übernahme einer Spende für die Kameradschaftspflege der FFW Anklam in Höhe von 1.800,00 EUR | 2017/FB3/019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Bestätigung der Niederschrift vom 24.04.2017 - öffentlicher Teil | 2017/ASF/034 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Bestätigung der Niederschrift vom 15.05.2017 - öffentlicher Teil | 2017/ASF/035 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 11 | Bestätigung der Niederschrift vom 24.04.2017 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Bestätigung der Niederschrift vom 15.05.2017 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Grundstück Wollweberstraße 41 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Grundstück an der Mauerstraße 9 und 9 a | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Optionsvertrag bezüglich einer Fläche im Industriegebiet | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Schließen der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||