Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen
Gremium: Ausschuss für Finanzen
Datum: Mo, 19.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:59 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2017/BM/118  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, die Satzung der Hansestadt Anklam über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Fassung ihrer 2. Änderung vom 15.3.2012 umgehend zu überarbeiten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ergänzt den § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam vom 12.5.2004 wie folgt:

 

„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten  im Rahmen einer Straßenrandbebauung  gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“

 

 

reduzierte Gebühr bei Straßenrandbebauung 1)

Fassaden- und Dachsanierung

Gebäudeneubau

1. Monat

Reduzierung auf 25 %

 

2. Monat

Reduzierung auf 50 %

 

ab 3. Monat

Keine Reduzierung

 

1. bis 6. Monat

 

Reduzierung auf 25 %

7. bis 12 Monat

 

Reduzierung auf 50 %

Ab 13. Monat

 

Keine Reduzierung

 

1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr

 

Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.

 

 

 

   
    19.06.2017 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, die Satzung der Hansestadt Anklam über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Fassung ihrer 2. Änderung vom 15.3.2012 umgehend zu überarbeiten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ergänzt den § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam vom 12.5.2004 wie folgt:

 

„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten  im Rahmen einer Straßenrandbebauung  gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“

 

 

reduzierte Gebühr bei Straßenrandbebauung 1)

Fassaden- und Dachsanierung

Gebäudeneubau

1. Monat

Reduzierung auf 25 %

 

2. Monat

Reduzierung auf 50 %

 

ab 3. Monat

Keine Reduzierung

 

1. bis 6. Monat

 

Reduzierung auf 25 %

7. bis 12 Monat

 

Reduzierung auf 50 %

Ab 13. Monat

 

Keine Reduzierung

 

1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr

 

Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

   
    21.06.2017 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, die Satzung der Hansestadt Anklam über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Fassung ihrer 2. Änderung vom 15.3.2012 umgehend zu überarbeiten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ergänzt den § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam vom 12.5.2004 wie folgt:

 

„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten  im Rahmen einer Straßenrandbebauung  gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“

 

 

reduzierte Gebühr bei Straßenrandbebauung 1)

Fassaden- und Dachsanierung

Gebäudeneubau

1. Monat

Reduzierung auf 25 %

 

2. Monat

Reduzierung auf 50 %

 

ab 3. Monat

Keine Reduzierung

 

1. bis 6. Monat

 

Reduzierung auf 25 %

7. bis 12 Monat

 

Reduzierung auf 50 %

Ab 13. Monat

 

Keine Reduzierung

 

1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr

 

Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

 

Herr Strack nimmt ab 17:43 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

   
    29.06.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 7.2 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, die Satzung der Hansestadt Anklam über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Fassung ihrer 2. Änderung vom 15.3.2012 umgehend zu überarbeiten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ergänzt den § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam vom 12.5.2004 wie folgt:

 

„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“

 

 

 

reduzierte Gebühr bei Straßenrandbebauung 1)

Fassaden- und Dachsanierung

Gebäudeneubau

1. Monat

Reduzierung auf 25 %

 

2. Monat

Reduzierung auf 50 %

 

ab 3. Monat

Keine Reduzierung

 

1. bis 6. Monat

 

Reduzierung auf 25 %

7. bis 12 Monat

 

Reduzierung auf 50 %

Ab 13. Monat

 

Keine Reduzierung

 

1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr

 

Die vorgenannte Ergänzung tritt am 01.07.2017 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

 

 

 

Ö 5  
Haushaltssatzung 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2017/FB2/045  
Ö 6  
Sachstandsbericht zur externen Untersuchung      
Ö 7  
Genehmigung zur Übernahme einer Spende für die Kameradschaftspflege der FFW Anklam in Höhe von 1.800,00 EUR  
2017/FB3/019  
Ö 8  
Sonstiges      
Ö 9  
Bestätigung der Niederschrift vom 24.04.2017 - öffentlicher Teil  
2017/ASF/034  
     
   
Ö 10  
Bestätigung der Niederschrift vom 15.05.2017 - öffentlicher Teil  
2017/ASF/035  
     
   
N 11     Bestätigung der Niederschrift vom 24.04.2017 - nichtöffentlicher Teil      
N 12     Bestätigung der Niederschrift vom 15.05.2017 - nichtöffentlicher Teil      
N 13     Grundstück Wollweberstraße 41      
N 14     Grundstück an der Mauerstraße 9 und 9 a      
N 15     Optionsvertrag bezüglich einer Fläche im Industriegebiet      
N 16     Sonstiges      
N 17     Schließen der Sitzung