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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Vorstellung des Projektes Schulcampus Baustraße (Architekt Herr Horstmann/ AIN Plan GmbH Neubrandenburg) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam | 2017/BM/118 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
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19.06.2017 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
Abstimmungsergebnis:
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21.06.2017 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
Abstimmungsergebnis:
Herr Strack nimmt ab 17:43 Uhr an der Sitzung teil.
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29.06.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.2 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung tritt am 01.07.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 6 | Straßenbeleuchtungskonzept der Hansestadt Anklam 2017 - 2022 | 2017/FB1/138 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen | 2017/FB1/140 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes der 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss der Bekanntgabe | 2017/FB1/141 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Haushaltssatzung 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam | 2017/FB2/045 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Bestätigung der Niederschrift vom 26.04.2017 - öffentlicher Teil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Bestätigung der Niederschrift vom 11.05.2017 - öffentlicher Teil | 2017/BSI/019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Bestätigung der Niederschrift vom 26.04.2017 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Bestätigung der Niederschrift vom 11.05.2017 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Optionsvertrag bezüglich einer Fläche im Industriegebiet | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 19 | Vorschläge für die Auszeichnung "Unternehmen des Jahres 2017" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 20 | Schließen der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||