Drucksache - 2017/FB2/037  

Betreff: Neuwahl des zweiten Stellvertreters / der zweiten Stellvertreterin des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. D.Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Hirschmann, Peggy
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
02.02.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt Herrn/Frau …………………………………. zum zweiten Stellvertreter / zur zweiten Stellvertreterin des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zu wählen.

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Ausgehend vom Beschluss (Drucksache-Nr. 2016/CDU/008) der Stadtvertretung Anklam am 08. Dezember 2016 zur Abberufung der Stellvertreterin des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Frau Veronika Hauptmann ist nunmehr eine Beschlussfassung zur Neuwahl des zweiten Stellvertreters / der zweiten Stellvertreterin des Bürgervorstehers der Hansestadt Anklam notwendig.

 

In der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist im § 3 Abs. 3 festgelegt, dass ein Präsidium zur Unterstützung des Bürgervorstehers gebildet wird. Dieses besteht aus dem Bürgervorsteher und seinen beiden Stellvertretern. Die Stellvertreter sind nach der Verhältniswahl zu wählen, der Bürgervorsteher wird dabei angerechnet.

 

Der Grundgedanke dieser Regelung war und ist, dass die stärksten Fraktionen im Präsidium vertreten sind. Den Bürgervorsteher stellt mit Herrn Andreas Brüsch die IfA-Fraktion, seinen ersten Stellvertreter mit Herrn Friedhelm Schülke die CDU-Fraktion. Das Vorschlagsrecht für den zweiten stellvertretenden Bürgervorsteher liegt somit bei der Fraktion DIE LINKE.