Drucksache - 2017/BM/083  

Betreff: Wahl von zwei Mitgliedern für die Gesellschafterversammlung der GWA mbH
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
02.02.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam wählt …………………………………………….

und ………………………………………………bis zum Ende der Legislaturperiode der Stadtvertretung im Jahr 2019 mit sofortiger Wirkung in die Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH (GWA) Anklam.

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

 Am 18.01.2017 hat das Amtsgericht Neubrandenburg unter dem Registerblatt HRB 10136 die Eintragungsnachricht der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam mitgeteilt.

 

Damit hat der Gesellschaftsvertrag in seiner Neufassung durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 08.12.2016 seine vollumfängliche Gültigkeit erlangt.

 

Gemäß § 10 Absatz 2 „Gesellschafterversammlung“ wählt die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam für die Dauer der Legislaturperiode zwei Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.

 

Der Gesellschafterversammlung gehört, neben den beiden durch die Stadtvertretung zu wählenden Mitgliedern, der Bürgermeister an.

 

Aus der Mitte der Gesellschafterversammlung hat dann gemäß § 10 Absatz 2 die Wahl des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und dessen Stellvertreter zu erfolgen. Da diese Regelung neu ist, ist vor dieser Wahl nochmals die Wahl der Mitglieder für die Gesellschafterversammlung erforderlich. 

 

Der Bürgermeister schlägt der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vor, die bisherigen Mitglieder der Gesellschafterversammlung, die ihr Amt seit der Kommunalwahl im Jahr 2014 erfolgreich ausüben, weiterhin durch diese Wahl (Beschluss) in der Gesellschafterversammlung bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2019 zu belassen.