Drucksache - 2018/FB1/193  

Betreff: geänderter und ergänzter Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
31.01.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.02.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan mit Luftbild  
Übersicht Stadtgefüge  
Übersichtsplan mit Flurstücken  
Übersicht Flurstücke  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt den geänderten und ergänzten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“.
    2. Die Stadtvertretung beschließt, dass die Hansestadt Anklam 25 % der Gesamtkosten für die Erstellung des Bebauungsplanes trägt.
  2. Die Suiker Uni GmbH & Co. KG Anklam trägt 75 % der Gesamtkosten für die Erstellung des Bebauungsplanes.
  3. Die Hansestadt Anklam schließt mit der Suiker Uni GmbH 6 Co. KG einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenverteilung ab.
  4. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Suiker Unie GmbH & Co. KG stellte mit Schreiben vom 08.08.2017 den Antrag in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Anklam einen Bebauungsplan zu entwickeln.  Dieser Bebauungsplan soll der Hansestadt Anklam sowie auch der Suiker Unie GmbH für die Zukunft Planungssicherheiten einvernehmlich schaffen.

 

Am 21.11.2017 wurde in der Beratung mit den Vertretern der Suiker Uni GmbH, dem Planungsbüro Neuhaus & Partner und der Hansestadt Anklam die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ festgelegt.

 

Im nordöstlichen Bereich der Hansestadt Anklam haben sich neben der Suiker Unie GmbH Anklam in der Vergangenheit zahlreiche weitere Unternehmen in dem vorhandenen Gewerbegebiet angesiedelt (z. B. LäDiHa, verschiedene Transportunternehmen etc.). Die Betriebe haben seither zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Stärkung der Region beigetragen und eine Vielzahl an Arbeitsplätzen geschaffen. Der primäre Sektor ist einer der größten Arbeitgeber im Anklamer Stadtgebiet.

Aufgrund der in der Vergangenheit fehlenden Baugrundstücke für private Bauwillige im Anklamer Stadtgebiet fanden in den zurückliegenden Jahrzehnten diverse Lückenbebauungen statt. Vereinzelt wurden vorhandene Wohngebiete, wie zum Beispiel der Gneveziner Damm, in Richtung der Anklamer Innenstadt erweitert.

Durch diese Lückenbebauung und die Erweiterung der bestehenden Baugebiete rückte die Wohnbebauung immer dichter an die eigentlich gewerblich genutzten Flächen heran. Es entstand somit eine Gemengelage mit der umgebenden Wohnbebauung.

Um die unterschiedlichen Nutzungen zwischen vorhandenem Gewerbe und zunehmender Wohnnutzung planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich vorzunehmen.

Der Bebauungsplan soll den gewerblichen Bestand und dessen Entwicklung planungsrechtlich durch Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebietsflächen  sichern und gliedern.

 

Als Planungsziele werden benannt:

- Sicherung der vorhandenen gewerblichen Standorte

- Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für Erweiterungsflächen

- Schaffung der Rechtsgrundlagen für die bestehenden und vorgesehenen Nutzungen

- Schaffung von Baurecht für die geplanten Neubebauungen

unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege.

 

Es soll eine klare funktionelle und städtebauliche Trennung zu den angrenzenden Nutzungen geschaffen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Suikuer Uni GmbH & Co. KG - 75 % für die Erstellung des Bebauungsplanes

Hansestadt Anklam                - 25 % für die Erstellung des Bebauungsplanes

(51101 Stadtentwicklung, 562 5500 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen)

 

 


Anlagen:

 

Übersichtsplan mit Luftbild

Übersicht Stadtgefüge

Übersichtsplan mit Flurstücken

Übersicht Flurstücke

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan mit Luftbild (2512 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Stadtgefüge (221 KB)      
Anlage 3 3 Übersichtsplan mit Flurstücken (648 KB)      
Anlage 4 4 Übersicht Flurstücke (184 KB)