Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Anklam-Stretense" i.V.m. 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:39 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2023/FB1/665 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Anklam-Stretense" i.V.m. 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Radicke, Vivien

Frau Bienert stellt einen Änderungsantrag. Die Beschlussvorlage 2023/FB1/665 soll wie folgt angepasst werden:

 

Auf Seite 23 der digitalen Fassung, muss der Verlauf der Kabeltrasse (hier: rote Linie) an der Landstraße L31 angepasst werden.

 

Für den korrekten Verlauf der Kabeltrasse, muss das Kable aus südwestlicher Richtung der Landstraße L31, bis zum Netzeinspeißepunkt auf dem Flurstück 90/1, der Flur 3, der Gemarkung Rathebur, verlaufen. Die rote Linie ist in den Plaunterlagen anzupassen.

 

Herr Uhteg und Herr Brosch erläutern den anwesenden Ausschussmitgliedern anhand der Unterlagen die Änderung.

 

Herr Kramber lässt über den Änderungsantrag von Frau Bienert abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

  

 

Damit ist der Antrag angenommen.


Beschlussvorschlag:

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlagen 1-3 beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung.
  3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ sowie dessen Begründung mit Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“, einschließlich dessen Begründung mit Anlagen, zu beteiligen.

 

 

Die öffentliche Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ und dessen Begründung mit Anlagen ist ortsüblich bekanntzumachen. 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

1