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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt ihr Einverständnis mit der Inanspruchnahme der in Anlage 1 aufgeführten, derzeit gesperrten Mittel in Höhe von 66.030 €.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Verfügung über eine Haushaltswirtschaftliche Sperre vom 6.7.2015 wurden gemäß § 51 (1) KV M-V in Verbindung mit Punkt 5 der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushaltsplan 2015/16 vom 25.6.2015 in 2015 veranschlagte Mittel in Höhe von 1.686.481 € gesperrt.
Die Stadtvertretung wurde darüber mit der Informationsvorlage 2015/FB2/002 unterrichtet.
Die Verwaltung beabsichtigt in Höhe von 66.030 € einen Teil der gesperrten Mittel aus vertragsrechtlichen und kommunalpolitischen Gründen in Anspruch zu nehmen (siehe Anlage 1).
In Höhe von 300.000 € wurden am 26.8.2015 investive Mittel gesperrt (Anlage 2).
Über die Inanspruchnahme gesperrter Beträge entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung gemäß § 51 (3) KV M-V.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Inanspruchnahme gesperrter Mittel
Anlage 2 – Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 (49 KB) | ||||
2 | Anlage 2 (60 KB) |