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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 den Beschluss für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 – 2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“ in der Silostraße der Stadt Anklam gefasst.
Daraufhin wurde das Bauleitplanverfahren durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 09.05.2016 – 10.06.2016.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 04.05.2016 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die jeweils eingegangenen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Das Bauleitplanverfahren wurde entsprechend § 13a BauGB durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund des städtebaulichen Vertrages mit der BGB – Grundstücksgesellschaft Herten entstehen für die Hansestadt Anklam keine finanziellen Aufwendungen.
Anlagen:
Anlage 1 zum Beschluss (Seite 1 bis Seite 49)
Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
Anlage 2 zum Beschluss (Seite 1 bis Seite 7)
Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden
eingegangenen Anregungen
Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssytem eingesehen werden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 Abwägung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange (4060 KB) | ||||
2 | Anlage 2 Abwägung der Nachbargemeinden (606 KB) |