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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt zum 01.01.2020 die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr um einen Euro auf 6 Euro pro Einsatz und Einsatzkraft.
Sachdarstellung:
Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte erfolgte im Jahr 2005 auf 5 Euro und wurde 2015 bestätigt.
Wegen der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten erscheint eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung nach vierzehn Jahren um mindestens einen Euro pro Einsatz und Einsatzkraft erforderlich. Rechtsgrundlage dafür ist § 11 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG). Dort heißt es in Absatz 1, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr u.a. Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen haben. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung erfolgt die Abrechnung als Pauschale.
Im Jahr 2017 wurden bei 143 Einsätzen 19.070,00 Euro an Aufwandsentschädigungen gezahlt, im Jahr 2018 waren es bei 148 Einsätzen 18.975,00 Euro.
Stand 03.12.2019 wurden 166 Einsätze gefahren. Bisher wurden für die ersten drei Quartale des Jahres 21.390,00 € Kosten durch die Aufwandsentschädigung bei 21.000,00 € Haushaltsansatz abgerechnet.
Die Mehrausgaben für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsatzkräfte können nur geschätzt werden, weil sie einsatzabhängig sind. Unter Berücksichtigung der Statistiken der
Vorjahre könnten sie pro Euro Erhöhung bei 4.000,00 € liegen.
Vergleichszahlen:
Greifswald 7,50 € seit 2019
Grimmen 5,00 € seit 2005
Wismar 7,50 € seit 2019
Waren 10,00 seit 2016
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehrausgaben für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsatzkräfte können
nur geschätzt werden, weil sie einsatzabhängig sind. Unter Berücksichtigung der Statistiken der
Vorjahre könnten sie bei 4.000,00 € liegen.
Anlagen:
keine
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