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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 4. Änderung des
Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“ durch Änderung
der Festsetzungen in der Planzeichnung für die Baufelder 4,5,6 und 8.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Im rechtswirksamen B-Plan wurden unter anderem Festsetzungen zu den Verkehrsanlagen in den Baufeldern 4,5,6 und 8 getroffen, die den jetzigen Planungen des Investors VICI POLSKA sowie der weiteren Ansiedlung von Investoren entgegenstehen.
Mit der Festsetzung der Straßenführung und den Fläche für Anlagen der Bahn, gehen für die Investoren notwendige Bauflächen verloren. Durch diese Straßenführung stehen nicht ausreichend große Baufelder zur Verfügung.
Die Änderung beinhaltet die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsanlagen und führt zu erheblichen Einsparungen für die Hansestadt Anklam.
Außerdem gibt sie dem Investor die Möglichkeit, sein Grundstück entsprechend den Betriebsablauf optimal zu gestalten.
Es wird empfohlen der vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen, um somit Baurechte im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost zu schaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Haushaltsstelle „Aufwendungen für die Erstellung von Bauleitplänen“ Konto 5625500
stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Anlagen:
Anlage 1 geplanter Umgriff
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan 7-1992 Gewerbegebiet Süd-Ost - geplanter Umgriff (526 KB) |