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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister die 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ zu unterzeichnen.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 31.08.2017 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ gefasst.
Der Bebauungsplan sollte sowohl für die Cosun Beet Company GmbH & Co.KG (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG), als auch für die anliegenden Unternehmen im Plangebiet, Baurechte und Planungssicherheit für die Zukunft schaffen.
Unter der Voraussetzung dieser Planung wurde eine Kostenteilung zwischen der Hansestadt Anklam und der Cosun Beet Company GmbH & Co.KG (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG) vereinbart.
Am 13.08.2020 wurde durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ beschlossen. Der Umgriff des Plangebietes wurde verkleinert, so dass fast ausschließlich die Flächen der Cosun Beet Company GmbH & Co.KG betroffen sind.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die vertraglichen Vereinbarungen des § 9 „Kostentragung“ des städtebaulichen Vertrages vom 02.04.2019 zwischen der Hansestadt Anklam und der Cosun Beet Company GmbH & Co.KG (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG) dahingehend zu ändern, dass die Hansestadt Anklam von sämtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ entstehen, freigehalten wird.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
- ausgefertigter städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1-2017 „Industrie- und
Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“
- 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 1-2017 „Industrie- und
Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-04-02 städtebaulicher Vertrag (ausgefertigt) (781 KB) | ||||
2 | 1. Änderung zum städtebaulichen Vertrag (PDF) (58 KB) |