Drucksache - 2021/FB2/219  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe für kostenloses Jedermannschwimmen in 12/2021
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Hähni, Vincent
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Anklam befürwortet, dass das Jedermannschwimmen im Dezember im Hansebad Anklam für alle Nutzer kostenfrei ist und die ausbleibenden Einnahmen in Höhe von schätzungsweise 10.000 € durch den städtischen Haushalt gegen Abrechnung getragen werden.

Die Finanzierung ist zu sichern im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe wie folgt:

 

Nehmendes Konto: 42400-5419000 (Sportstätten und Bäder –

   Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige).

Gebende Konten: 21100-5248100 mit 7.500 € (Grundschulen-Beförderungsaufwand                                                         Schwimmhalle)

   21100-5248000 mit 2.500 € (Grundschulen - Sonstige bezogene                                                          Leistungen (auch Beförderungsaufwand Sportstätten-/                                                                                     Schwimmbadfahrten)

 

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Sachdarstellung:

Der Bürgermeister der Hansestadt Anklam hat festgelegt, dass das Jedermannschwimmen im Dezember im Hansebad Anklam für alle Nutzer kostenfrei ist. Zur Neueröffnung dieser wichtigen Einrichtung, soll allen Gästen ermöglicht werden, die neue Schwimmhalle zu erleben und kennenzulernen. Das Angebot startet am 01. Dezember und endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres 2021. Durch diese Maßnahme sollen Gäste nachhaltig gewonnen werden und damit die Nutzung und Wirtschaftlichkeit der Einrichtung gesteigert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die ausbleibenden Einnahmen in Höhe von schätzungsweise 10.000 € werden durch den städtischen Haushalt getragen werden.

Die Finanzierung ist zu sichern im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe:

 

Nehmendes Konto: 42400-5419000 (Sportstätten und Bäder –

   Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige).

Gebende Konten: 21100-5248100 mit 7.500 € (Grundschulen-Beförderungsaufwand                                                         Schwimmhalle)

   21100-5248000 mit 2.500 € (Grundschulen - Sonstige bezogene                                                          Leistungen (auch Beförderungsaufwand Sportstätten-/                                                                                     Schwimmbadfahrten

 

 

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Anlagen:

keine

 

Stammbaum:
2021/FB2/219   Außerplanmäßige Ausgabe für kostenloses Jedermannschwimmen in 12/2021   Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur   Beschlussvorlage
2021/FB2/219-001   Antrag der CDU Fraktion zur Beschlussvorlage Außerplanmäßige Ausgabe für kostenloses Jedermannschwimmen in 12/2021   Fraktion CDU   Antrag