Drucksache - 2021/FB2/224  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2022 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
07.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
08.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
HSK 2022  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt das anliegende Haushaltssicherungskonzept 2022 unter Berücksichtigung der in Punkt 6.3 aufgeführten und im Doppelhaushalt 2022/2023 bereits berücksichtigten Konsolidierungsmaßnahmen. Gleichzeitig beauftragt die Stadtvertretung die Verwaltung mit der Untersuchung der weiterhin in Punkt 6.3 benannten Konsolidierungsmaßnahmen und Vorlage der Ergebnisse.

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Hansestadt Anklam in Ihren Verfügungen zur Haushaltssatzung 2020/21 sowie zum 2. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2021 auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) hingewiesen, da die Stadt den vollständigen Haushaltsausgleich in den vorgelegten Haushaltsunterlagen zum Haushalt 2020 und 2021 nicht erreicht.

 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird perspektivisch bei der Ausnutzung von Entschuldungshilfen nach § 27 FAG M-V bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes unterjährig zwar erreicht, kumuliert allerdings im Betrachtungszeitraum weiterhin verfehlt.

Der vollständige Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt kann ebenfalls im Betrachtungszeitraum unterjährig, allerdings nicht im Saldo dargestellt werden.

 

Die Stadt ist demzufolge weiterhin zur Erstellung eines HSK oder zur Fortschreibung des bestehenden HSK verpflichtet, solange ein vollständiger Ausgleich des Finanz- und Ergebnishaushaltes nicht absehbar ist.

Vorsorglich weist die Untere Rechtsaufsichtsbehörde darauf hin, dass die Bearbeitung der Haushaltsunterlagen 2021 ff. nicht zuletzt von der Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes abhängig ist.

 

Das HSK ist gem. § 17b Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V wie folgt gegliedert:

 

1. Darstellung der aktuellen Haushaltslage

2. Analyse der Ursachen für den fehlenden Haushaltsausgleich

3. Feststellung des Konsolidierungsbedarfs

4. Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen

5. Zusammenfassung der finanziellen Wirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen

6. Angabe des Konsolidierungszeitraumes.

 

Mit den sich wieder erholenden Gewerbesteuerzahlungen großer und kleiner ortsansässiger Unternehmen steht und fällt der Haushalt der Hansestadt Anklam. Auch wenn das Gewerbesteueraufkommen langsam wieder das Niveau von vor 2015 erreicht, reichen die Erträge nicht vollständig zur Deckung der Aufwendungen im zuvor beschriebenen Umfang.

Die Finanzausstattung durch das Land ist auch nach der Novellierung 2019 für Mittelzentren wie Anklam unzureichend. Die zudem drohende Steigerung der Kreisumlage kompensiert die schwierige Situation zusätzlich.

 

Darauf wurde unter einvernehmlicher Beteiligung und Verantwortung der Führungskräfte und Organisationseinheiten der Verwaltung reagiert, indem im Rahmen der Haushaltsplanung 2022/23 ff. jeder Haushaltsansatz sorgsam hinterfragt wurde. Vom Grundsatz her erfolgte eine Orientierung am durchschnittlichen Ansatz der Vorjahre bzw. noch darunter, soweit vertretbar.  U.a. dadurch konnte  ein unterjähriger Ausgleich der Finanz- und Ergebnishaushalte erreicht werden.

Ausgehend vom Haushaltsplan 2022/2023 entwickelt sich der Konsolidierungsbedarf im Betrachtungszeitraum wie folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

1) mögliche Rücklagenentnahmen bereits berücksichtigt.

 

Gegenüber dem Haushaltssicherungskonzept 2019 ist bereits eine deutliche Verbesserung eingetreten, die Prognose für 2025 lag zu dem Zeitpunkt bei -26 Mio. € für den Ergebnishaushalt und -23 Mio. € für den Finanzhaushalt.

 

Ein Abschmelzen des negativen Vortrages im Finanzhaushalt sollte im Ergebnis weiterer planmäßiger positiver Jahresrechnungen in Verbindung mit § 27 FAG M-V möglich sein.

Der planmäßige Abbau der vorgetragenen Verluste im Ergebnishaushalt wird aus eigener Kraft allerdings mittelfristig nicht gelingen.

 

Es gilt neben den vorgeschlagenen Konsolidierungszielen eine geordnete und sparsame Haushaltsführung zu garantieren, um die unterjährig geplanten positiven Ergebnis zu Gunsten des Verlustabbaus zu verbessern.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Haushaltssicherungskonzept 2022

 

 

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Anlagen:

Haushaltssicherungskonzept 2022 in der Fassung zur DS 2021/FB2/224

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HSK 2022 (1390 KB)      
Stammbaum:
2021/FB2/224   Haushaltssicherungskonzept 2022 der Hansestadt Anklam   Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur   Beschlussvorlage
2021/FB2/224-001   Antrag der CDU Fraktion zum Haushaltssicherungskonzept 2022 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag