Drucksache - 2022/FB2/231  

Betreff: üpl. Ausgabe zur Finanzierung der Zahlung des ausgebliebenen Zuschusses für 2020 an die Vorpommersche Landesbühne laut Kooperationsvereinbarung 2021
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Woydt, Anne-Katrin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
20.01.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung der Zahlung des ausgebliebenen Zuschusses für 2020 an die Vorpommersche Landesbühne laut Kooperationsvereinbarung in Höhe von 35.000,00 EUR, zugunsten des Produktsachkontos 28100-5415125 / Kulturförderung - Zuschuss Vorpommersche Landesbühne Theaterarbeit.

Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlung des Produktsachkontos 61200-5751000 Sonstige allg. Finanzwirtschaft – Zinsaufwendungen an inländische Kreditinstitute im Haushaltsjahr 2021.

 

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Sachdarstellung:

 

Gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen der Vorpommerschen Landesbühne, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den Kommunen als Zuwendungsgebern und Leistungspartner ist die Hansestadt Anklam dazu verpflichtet für das Jahr 2020 und 2021 den jährlichen Zuschuss von 150.000,00 € auf 185.000 € zu erhöhen.

 

Die Auszahlung dieses jährlichen Zuschusses für 2021 ist erfolgt und für 2020 in Höhe von 150.000,00 € planmäßig überwiesen. Die Zahlung der darüber hinaus fälligen 35.000,00 € konnte bis dato noch nicht erfolgen, obwohl Sie im Haushaltsplan abgebildet waren. Die Kooperationsvereinbarung konnte aufgrund diverser Verzögerungen erst im Dezember 2021 von allen Partnern unterzeichnet werden und damit in Kraft treten. Eine frühere Zahlung konnte somit nicht erfolgen.

 

Die Buchung der Zahlung ist für das Jahr 2020 nicht mehr möglich, da das Haushaltsjahr 2020 bereits geschlossen ist.

Die ausstehenden 35.000,00 € können daher lediglich im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2021 finanziert werden, da in diesem Jahr auch eine Deckungsmöglichkeit besteht und der Haushalt derzeit noch offen ist

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist haushaltsneutral, da die Deckung aus Minderauszahlung des Produktsachkontos 61200-5751000 Sonstige allg. Finanzwirtschaft – Zinsaufwendungen an inländische Kreditinstitute im Haushaltsjahr 2021 erfolgt.

 

 

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Anlagen:

 

keine