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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes B1-2022 „Schwedenviertel“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Für die zentralen Stadtbereiche am Flussufer der Peene in der Hansestadt Anklam wurde der Masterplan Peeneufer Nord und Süd entwickelt. Mit dem Masterplan wurden Leitbilder erarbeitet und bereits konkrete Planungsziele definiert. Da es sich bei solch einem Plan jedoch nicht um rechtliche Verbindlichkeiten handelt, sind zur Sicherung der Ziele notwendige Folgeplanungen zu erarbeiten bzw. zu beauftragen.
Um die Planungsziele im Bereich des Peendamms zu sichern wird der Bebauungsplan B1-2022 „Schwedenviertel“ aufgestellt. Parallel wird für diesen Bereich die Veränderungssperre „Schwedenviertel“ nach § 14 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Planungsumfang umfasst den Bereich nördlich der Peene. Geprägt ist der Bereich durch eine kleinteilige Bebauung mit überwiegend ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern und ca. 45° steilen Satteldächern, mit Hinweisen auf frühere Gastwirtschaften und kleine Gewerbebetriebe. Die historische Grundstücks- und Gebäudestruktur ist noch klar erkennbar und soll bei Neu-, Um- bzw. Erweiterungsarbeiten an den Grundstücken erhalten bleiben (siehe Anlage 2 „Auszug Masterplan – Analyse Bebauung“).
Folgende Planungsziele sollen im Bebauungsplan B1-2022 „Schwedenviertel“ zur Sicherung sowie maßstäblichen Ergänzung und Weiterentwicklung des Bestandes festgeschrieben und umgesetzt werden:
- Sanierung und bauliche Ergänzung, Ersatz- bzw. Neubau von Wohnhäusern entlang der
Greifswalder Straße südlich der Zufahrt sowie entlang der Hinterstraße in geschlossener
Bauweise, die sich nach Art und Maß sowie Baustruktur und baulichen Details in die
vorhandene Bebauung einfügen
- Ergänzung der Einzelhausbebauung, Doppelhäuser an der Ostseite Greifswalder Straße
nördlich der Zufahrt
- Zulässigkeit von Geschäften und nichtstörenden, insbesondere touristischem Gewerbe
im Gebiet
- Sanierung und bauliche Ergänzung des Eckgebäudes Greifswalder Straße /
Hinterstraße, Nutzung als Wohngebäude mit erdgeschossigem Gewerbe (Bäckerei,
Café)
- Festsetzung entsprechender Baufelder, um vor der Schwedenmühle eine
Platzgestaltung zu ermöglichen
- Festsetzung eines Baufeldes südlich der bestehenden Bebauung zwischen der
Greifswalder Straße und der Hinterstraße für eine touristische Nutzung
- Formulierung der südlichen Bebauungskante
- Erhaltung des vorhandenen baulichen Charakters im Gebiet durch geeignete
bauordnungsrechtliche Festsetzungen
- Ausschluss von Flachdachbauten und Bebauung im Bungalowstil
- Festsetzung einer Fläche für die Errichtung einer Stellplatzanlage östlich der Zufahrt
- Integration der erforderlichen Festsetzungen und Restriktionen durch den
Hochwasserschutz
- Ordnung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche und Bebauungsvorstellungen im
Bereich der Werftstraße – Neuordnung der Erschließung
- Integration des Hochwasserschutzes
- Schaffung von Baurecht und Erschließung für touristisches Wohnen (Zeltplatz,
Bungalows) im östlichen Bereich des Plangebietes
- Schaffung von Baurecht für das Schwedenbad
Nach § 5 BauGB ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darzustellen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam vom 20.07.2005 werden im Umgriff des Bebauungsplanes folgende Flächen dargestellt:
- Wohnbaufläche
- gemischte Bauflächen
- Grünfläche mit Zweckbestimmung Park
- Grünfläche mit Zweckbestimmung Zeltplatz
- sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Hafen (Tourismus)
- ruhender Verkehr
Damit sind die wesentlichen Planungsziele der Stadt für das Bebauungsplangebiet bereits im Flächennutzungsplan dargestellt. Der Masterplan hat diese Ziele bestätigt und präzisiert.
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wird, soweit es denn erforderlich wird, im Nachgang zur Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt, Produkt 51101 „Stadtentwicklung“, Konto 5625500 „Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen“ stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Anlagen:
Anlage 1 Umgriff Planbereich
Anlage 2 Auszug Masterplan – Analyse Bebauung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Umgriff Planbereich (245 KB) | ||||
2 | Auszug Masterplan - Analyse Bebauung (416 KB) |