Drucksache - 2022/FB1/655
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der zwei zweckgebundenen Spenden von Frau Gerlinde Niebuhr-Ladwig und von Herrn Birk Ladwig in Höhe von jeweils 250,65 Euro für die Ersatzpflanzungen in der Pasewalker Allee.
Sachdarstellung:
Lt. Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört insbesondere die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes.
Frau Gerlinde Niebuhr-Ladwig, Pasewalker Allee 59 und Herr Birk Ladwig, Pasewalker Allee 67 haben jeweils 250,65 Euro für die Ersatzpflanzungen in der Pasewalker Allee gespendet. Damit haben Sie beide jeweils die Kosten für eine Junglinde übernommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Ersparnis in Höhe von jeweils 250,65 Euro (gesamt 501,30 Euro) auf dem investiven Finanzkonto 7853200 im Produkt 54100, Maßnahme 1303, Bilanzkonto 0480103 – Ersatzpflanzungen Stadtgebiet
Anlagen:
keine