Drucksache - 2023/FB1/662
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Beschlussvorschlag:
1.1 Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
1.2 Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden und im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Anregungen und Bedenken innerhalb der vorgegebenen Frist geäußert wurden.
1.3 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
2.1 Die Stadtvertretung billigt den geänderten Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ sowie dessen geänderte Begründung mit den geänderten Anlagen in der vorliegenden Fassung.
2.2 Der geänderte Entwurf der Satzung und der Begründung mit den Anlagen sind gemäß
§ 4 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von den geänderten oder ergänzten Teilen abgeben werden können.
2.3 Die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ sowie die geänderte Begründung mit den geänderten Anlagen ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Sachdarstellung:
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ wurde gemäß
§ 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB vom 01.07.2021-04.08.2021 öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange sowie die Behörden und Nachbargemeinden beteiligt.
Die Bedenken und Anregungen wurden in der Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ sowie in der Begründung entsprechend der Abwägung berücksichtigt. Aufgrund der durch die Stellungnahmen notwendigen Ergänzungen und Änderungen muss die 3. Änderung erneut ausgelegt werden.
Folgende Änderungen im Plan haben sich ergeben:
- Im Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
wurde die Erstellung eines Standortgutachtens aufgrund der noch nicht fertiggestellten 3. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für das Planvorhaben empfohlen.
Die Auswirkungsanalyse ist unter 1.3.4. in die Begründung eingearbeitet worden.
- Aufgrund der möglicherweise variierenden Deutungen bezüglich der Erweiterung, wurde unter Nr. 2.1. die Grundflächenzahl der geplanten Verkaufsfläche konkretisiert.
Die Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Der geänderte Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes sowie die geänderte Begründung mit den geänderten Anlagen sind in den Anlagen 2 – 5 zu finden. Die geänderten Bereiche sind zur besseren Unterscheidung in roter Schrift dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
1 - Abwägung zu den Stellungnahmen
2 - geänderter Entwurf Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (unverändert)
3 - geänderter Entwurf Begründung
4 - Verträglichkeitsanalyse
5 - Anklamer Sortimentsliste (EHK 2. Fortschreibung, Seite 35)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 (160 KB) | |||
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2 | Anlage 2 (9412 KB) | |||
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3 | Anlage 3 (1593 KB) | |||
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4 | Anlage 4 (7279 KB) | |||
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5 | Anlage 5 (640 KB) |