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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage in dem Gebiet der Stadt Anklam vor. Es ist vorgesehen, eine Fläche von ca. 3,15 ha nördlich des Wohngebietes Gneveziner Damm und östlich der Kläranlage zu überplanen und zur Stromerzeugung zu nutzen (siehe Anlage - Übersichtsplan).
Es soll eine Photovoltaikfreiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von 3,2 MWp einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen und Infrastruktur entstehen.
Der betreffende Bereich ist in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 19.08.2021 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den durch den Vorhabenträger zur Überplanung beantragten Bereich.
Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Fläche für dieses Gebiet gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits im Zeitraum vom 09.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022 erfolgt.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die im Außenbereich liegenden Flächen zu schaffen, bedarf es der Ausweisung der Vorhabenfläche als Sondergebiet Photovoltaik gemäß
§ 11 Abs. 2 BauGB. Die Ausweisung kann nur innerhalb eines Bebauungsplanes erfolgen, der mit dem hier vorliegenden Beschluss aufgestellt werden soll. Gemäß § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen nicht im Parallelverfahren.
Es erfolgt eine Planungsanzeige beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, um die Vereinbarkeit der Planungsabsicht mit den landes- und regionalplanerischen Belangen der Raumordnung festzustellen.
Mit einem städtebaulichen Vertrag wird die Hansestadt Anklam die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen, die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie des Umweltberichts, die Erschließung sowie die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB durch den Vertragspartner auf dessen Kosten sichern.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-04-13 Antrag Einleitung eines Bauleitplanverfahrens_Anklam_Unterschrift (2752 KB) | ||||
2 | 2023-04-20 Übersichtsplan PV Am Schanzenberg (288 KB) |