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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 29.06.2017 | 2017/SVV/020 | |||||||||||||||
Ö 4 | Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 18.05.2017 und 22.06.2017 | ||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung) | ||||||||||||||||
Ö 6 | Beteiligung der Hansestadt Anklam an der der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (FEG) | 2017/BM/130 | |||||||||||||||
Ö 7 | Beschluss über den Wahltag zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2018 | 2017/BM/137 | |||||||||||||||
Ö 8 | 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012 | ||||||||||||||||
Ö 8.1 | Antrag der CDU Fraktion zur 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012 | 2017/SPD/005-001 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Antrag:
Die Fraktion der CDU beantragt:
1. Die Vorlage soll zu § 5 und § 6 getrennt abgestimmt werden.
2.§ 6 Abs. 1 wird geändert. Der neue Absatz lautet wie folgt: Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus sechs Mitgliedern der Stadtvertretung und fünf sachkundigen Einwohnern/innen zusammen. Die Besetzung erfolgt nach der Verhältniswahl. Stadtvertreter/innen einer Fraktion oder Zählgemeinschaft können sich gegenseitig und sachkundige Einwohner/innen vertreten. Sachkundige Einwohner/innen einer Fraktion oder Zählergemeinschaft können sich gegenseitig vertreten. Stellvertreterregelungen werden durch die Fraktionen eigenverantwortlich gelöst.
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31.08.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||||||
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Antrag:
Die Fraktion der CDU beantragt:
1. Die Vorlage soll zu § 5 und § 6 getrennt abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
2.§ 6 Abs. 1 wird geändert. Der neue Absatz lautet wie folgt: Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus sechs Mitgliedern der Stadtvertretung und fünf sachkundigen Einwohnern/innen zusammen. Die Besetzung erfolgt nach der Verhältniswahl. Stadtvertreter/innen einer Fraktion oder Zählgemeinschaft können sich gegenseitig und sachkundige Einwohner/innen vertreten. Sachkundige Einwohner/innen einer Fraktion oder Zählergemeinschaft können sich gegenseitig vertreten. Stellvertreterregelungen werden durch die Fraktionen eigenverantwortlich gelöst.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8.2 | 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012 | 2017/SPD/005 | |||||||||||||||
Ö 9 | Bebauungsplan 1- 2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" | 2017/FB1/150 | |||||||||||||||
Ö 10 | Fördervertrag zwischen der Hansestadt Anklam und der Vorpommerschen Landesbühne GmbH zur Absicherung einer langfristigen Theaterförderung | 2017/BM/123 | |||||||||||||||
Ö 11 | Annahme einer Spende | 2017/BM/124 | |||||||||||||||
Ö 12 | Annahme einer Spende | 2017/BM/125 | |||||||||||||||
Ö 13 | Annahme einer Spende | 2017/BM/126 | |||||||||||||||
Ö 14 | Beschlusskontrolle - öffentlicher Teil | ||||||||||||||||
Ö 15 | Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH (gREGE Usedom-Peene mbH) | 2017/BM/135 | |||||||||||||||
Ö 16 | Parkplatzsituation Innenstadt | 2017/SPD/007 | |||||||||||||||
Ö 17 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||||||||
Ö 18 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2017 - öffentlicher Teil | 2017/SVV/020 | |||||||||||||||
N 19 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2017 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||
N 20 | Beschlusskontrolle - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||
N 21 | Verkauf Grundstücke Mägdestraße, Flur 28, Flurstücke 2 und 3, Flur 29, Flurstücke 77/1, 77/2, 4/3 ( Teilfläche) | ||||||||||||||||
N 22 | Grundstück an der Nikolaikirchstraße/ Brüderstraße | ||||||||||||||||
N 23 | Schließen der Tagung | ||||||||||||||||