|
|
TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss | 2021/FB1/564 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung. 2. Der Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“, einschließlich dessen Begründung mit Anlagen, zu beteiligen. 4. Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ und dessen Begründung mit Anlagen ist ortsüblich bekanntzumachen.
|
|||||||||||
07.12.2021 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung. 2. Der Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“, einschließlich dessen Begründung mit Anlagen, zu beteiligen. 4. Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ und dessen Begründung mit Anlagen ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
16.12.2021 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 13.2 - an Verwaltung zurück verwiesen | |||||||||||
25.01.2022 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung. 2. Der Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“, einschließlich dessen Begründung mit Anlagen, zu beteiligen. 4. Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ und dessen Begründung mit Anlagen ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Herr Müller verlässt um 17:46 Uhr die Sitzung.
|
|||||||||||
03.02.2022 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
Ö 5 | geänderter und ergänzter Aufstellungsbeschluss 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt" | 2022/FB1/574 | |||||||||
Ö 6 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
Ö 7 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 8 | Bestätigung der Niederschrift vom 07.12.2021 - öffentlicher Teil | 2021/BSI/045 | |||||||||
N 9 | Bestätigung der Niederschrift vom 07.12.2021 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 10 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
N 11 | Sonstiges | ||||||||||
N 12 | Schließen der Sitzung | ||||||||||