Auszug - Neufassung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung der Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
2022/BM/420 Neufassung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung der Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta

Herr Schröder informiert über die Änderungen der Gebühren und teilt mit, dass diese Anpassung erfolgt ist, weil diese bereits 20 Jahre alt ist.

Frau Zeretzke moniert, dass die Änderungen der Gebühren nicht deutlich erkennbar sind. Sie regt eine Aufstellung Alt/Neu an, um die Veränderungen besser zu erkennen.

Herr Wieczorkowski kann nicht nachvollziehen, warum keine finanziellen Auswirkungen mit aufgenommen wurden. Er möchte, dass die Beschlussvorlage neu aufgearbeitet wird mit einer Aufstellung Alt/Neu.

Herrr Göritz schließt sich seinen Vorrednern an und ist froh, dass die Gebühren angepasst wurden. Er möchte, dass die Gegenüberstellung nachgereicht wird.

Herr Schultz erkundigt sich, warum keine finanziellen Auswirkungen angegeben wurden.

Herr Schröder teilt mit, dass nur Schätzungen vorgenommen werden können. Diese liegen vielleicht bei ca. 2.000 €.

Frau Zeretzke teilt mit, dass der Schätzwert bei den finanziellen Auswirkungen eingebracht werden soll.

Herr Nauke teilt mit, dass es im Vergleich mit Wolgast keine Unterschiede zu den Anpassungen der Gebühren gibt. Er regt an, dass die Anpassung nicht erst wieder nach 20 Jahren erfolgen soll, sondern eine Anpassung alle 4 bis 5 Jahre gemacht werden soll.

 

 


Beschlussvorschlag: 

 

Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung der Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) in der vorliegenden Form. Die der Gebührensatzung zugrunde liegende Kalkulation wird hiermit gebilligt.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3