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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung der Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) in der vorliegenden Form. Die der Gebührensatzung zugrunde liegende Kalkulation wird hiermit gebilligt.
Sachdarstellung:
Die letzte Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist vom 13. Dezember 2001. Änderungen zu dieser Satzung gab es bisher nicht.
Die derzeit noch gültige Satzung ist damit bereits mehr als 20 Jahre in Kraft. Gerade durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam wurde in der Vergangenheit mehrfach auf eine Anpassung dieser Satzung hingewiesen. In dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.08.2022 wurde folgende Feststellung gemacht:
Nunmehr soll den Hinweisen und Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses gefolgt und mit der neuen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis auch umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung wird mit Mehreinnahmen von geschätzten 2.500,00 EUR bis 3.500,00 EUR gerechnet.
Anlagen:
Verwaltungsgebührensatzung
Gebührenkalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Anklam Entwurf-korrigiert (155 KB) | ||||
2 | Gebührenkalkulation (1856 KB) | ||||
3 | Beiblatt zur Gegenüberstellung der Gebührensätze (140 KB) |