Drucksache - 2022/BM/420  

Betreff: Neufassung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung der Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
05.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Anklam Entwurf-korrigiert  
Gebührenkalkulation  
Beiblatt zur Gegenüberstellung der Gebührensätze  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung der Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) in der vorliegenden Form. Die der Gebührensatzung zugrunde liegende Kalkulation wird hiermit gebilligt.

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die letzte Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist vom 13. Dezember 2001. Änderungen zu dieser Satzung gab es bisher nicht.

 

Die derzeit noch gültige Satzung ist damit bereits mehr als 20 Jahre in Kraft. Gerade durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam wurde in der Vergangenheit mehrfach auf eine Anpassung dieser Satzung hingewiesen. In dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.08.2022 wurde folgende Feststellung gemacht:

 

  • Die Verwaltungsgebührensatzung stammt noch aus dem Jahr 2002 und sollte dringend angepasst werden. Für landes- und bundesrechtlich geregelte und vorgegebene Gebühren erfolgt ein Ausgleich über gesetzlich übertragene Aufgabenzuweisungen nach § 15 FAG. Soweit Verwaltungsleistungen außerhalb der gesetzlichen Vorgaben erbracht werden, sollte durch die Verwaltungsgebührensatzung eine möglichst kostendeckende Erhebung erfolgen. Die Verwaltungsleistungen sind vielfältig und umfassen eine Vielzahl von Leistungen verschiedenster Bereiche. Bei Vorliegen von Härtefällen besteht die Möglichkeit der Antragstellung nach der Satzung „Stundung, Niederschlagung und Erlass“.
  • Es ist noch keine Anpassung erfolgt. Die Stadt verzichtet damit seit 20 Jahren auf angemessene Erträge.

 

Nunmehr soll den Hinweisen und Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses gefolgt und mit der neuen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis auch umgesetzt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung wird mit Mehreinnahmen von geschätzten 2.500,00 EUR bis 3.500,00 EUR gerechnet.

 

 

 

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Anlagen:

 

Verwaltungsgebührensatzung

Gebührenkalkulation

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Anklam Entwurf-korrigiert (155 KB)      
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation (1856 KB)      
Anlage 3 3 Beiblatt zur Gegenüberstellung der Gebührensätze (140 KB)