Drucksache - 2022/FB1/643  

Betreff: apl-Ausgabe zur Finanzierung der Maßnahme "Sanierung der Straße Am Stadtwald - hier: Planungs - und Vermessungsleistungen"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Häusler, Katharina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
05.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
07.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Planungs – und Vermessungsleistungen in Höhe von 36.000,00 EUR zu Gunsten des Produktsachkontos 54100 – 3369 – 7853200 „Straße Am Stadtwald“.

Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben des Produktsachkontos 54100 – 3356 – 7853200 „Ausbau Straße Am Bock“.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachdarstellung:

 

Begründung der Außerplanmäßkeit:

 

Die GKU mbH und die Hansestadt Anklam haben bezüglich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemeinsam eine Prioritätenliste für die kommende Jahre aufgestellt und die Maßnahmen in der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt. Nun musste die GKU mbH feststellen, dass sich der unterirdisch vorhandene Leitungsbestand im Wohngebiet „Am Stadtwald“ so stark verschlechtert hat, und dadurch die mittelfristige Ver – und Entsorgung nun gefährdet ist. Um die zukünftige Ver – und Entsorgung nicht weiter zu gefährden, besteht bereits jetzt Handlungsbedarf. Das Wohngebiet „Straße Am Stadtwald“ ist planerisch als ein Gesamtkomplex zu betrachten. Ein Herausnehmen einzelner Straßenabschnitte, in denen dann beide Auftraggeber den Missstand beseitigen können, ist daher nicht möglich. Aus diesem Grunde wurde für die ersten beiden Leistungsphasen der Planung sowie für die erforderliche Vermessung des Wohngebietes ein entsprechendes Kostenangebot eingeholt, welches nun in Höhe von ca. 36.000,00 EUR vorliegt (siehe Anlage). Diese Maßnahme und die damit verbundenen Ausgaben sind jedoch nicht Bestandteil des HHJ 2022/23.

 

Gemäß § 50 KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2022 waren der schlechte Zustand des Leitungsbestandes und die damit verbundenen Ausgaben aufgrund der fehlenden Priorität nicht bekannt. Weiterhin ist die Maßnahme (hier Planungsleistungen) sachlich unbedingt notwendig und zugleich zeitlich unaufschiebbar. Damit ist die Maßnahme auch unabweisbar. Die Deckung muss ebenfalls gewährleistet sein.

 

Im Produktsachkonto 54100-3356-7853200 (Ausbau Straße „Am Bock) stehen für das HHJ 2022 HH-Mittel in Höhe von 75.000,00 EUR zur Verfügung. Diese werden jedoch im HH 2022 nicht mehr verausgabt. Demzufolge können hier die benötigten Mittel in Höhe von 36.000,00 EUR zur Verfügung gestellt werden. Folglich ist die Deckung gewährleistet und die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Ausgabe gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsansatz im Produktsachkonto 54100-3356-7853200 in Höhe von 75.000,00 EUR steht zur freien Verfügung und wird zur Deckung der Maßnahme 54100-3369 in Höhe von 36.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachdarstellung

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

keine