Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die Wertgrenzen für Ausschreibungen der Hansestadt Anklam nach VOL und VOB wie folgt festzulegen:
Freihändige Vergabe: 10.000,00 €
Beschränkte Ausschreibung: 100.000,00 €
Alle über diesen Grenzen liegende Ausschreibungen bis zur Wertgrenze die gesetzlich zur öffentlichen Ausschreibung verpflichtet, erfolgen als beschränkte Ausschreibungen nach öffentlichem Teilnehmerwettbewerb.
Die Entscheidung über die Bewerber, die in den Fällen einer beschränkten Ausschreibung ausgewählt werden, ist vorab dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen. In den Fällen einer beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb soll die Vorlage zusätzlich eine Gesamtaufstellung der Bewerber enthalten.