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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Bebauungsplan 2 - 2007 "Am Flugplatz" hier: Bestätigung des Beschlusses über die Annahme des Bebauungsplanes 2-2007 "Am Flugplatz" als Satzung | 2016/FB1/073-001 | |||||||||
Ö 5 | 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße" hier: Beschluss über 1.) die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Bedenken und 2.) die erneute Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange | 2023/FB1/662 | |||||||||
Ö 6 | 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördlich und Östlich des Siedlungsbereiches "Stretense", entlang der Bundesstraße B 197 i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Anklam-Stretense"" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss | 2023/FB1/664 | |||||||||
Ö 7 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Anklam-Stretense" i.V.m. 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss | 2023/FB1/665 | |||||||||
Ö 8 | Straßenbeleuchtungskonzept der Hansestadt Anklam - 1. Änderung | 2023/FB1/667 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Straßenbeleuchtungskonzeptes der Hansestadt Anklam wie nachfolgend aufgeführt: Die Reihenfolge der noch umzurüstenden Quartiere wird wie folgt festgelegt: Quartier Eigenheimsiedlungen Quartier Gewerbegebiete/restliche Straßen Quartier Südstadt Die Festlegungen der Hersteller für die Quartiere Südstadt (Leipziger Leuchten) und Eigenheimsiedlungen (TRILUX) werden aufgehoben. Es sind Leuchten der im Straßenbeleuchtungskonzept festgelegten Hersteller SELUX, TRILUX oder Leipziger Leuchten zulässig. Das Quartier Gewerbegebiete/restliche Straßen wird ergänzt um die Keilstraße und die Steinstraße.
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22.03.2023 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Straßenbeleuchtungskonzeptes der Hansestadt Anklam wie nachfolgend aufgeführt: Die Reihenfolge der noch umzurüstenden Quartiere wird wie folgt festgelegt: Quartier Eigenheimsiedlungen Quartier Gewerbegebiete/restliche Straßen Quartier Südstadt Die Festlegungen der Hersteller für die Quartiere Südstadt (Leipziger Leuchten) und Eigenheimsiedlungen (TRILUX) werden aufgehoben. Es sind Leuchten der im Straßenbeleuchtungskonzept festgelegten Hersteller SELUX, TRILUX oder Leipziger Leuchten zulässig. Das Quartier Gewerbegebiete/restliche Straßen wird ergänzt um die Keilstraße und die Steinstraße.
Abstimmungsergebnis:
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30.03.2023 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Straßenbeleuchtungskonzeptes der Hansestadt Anklam wie nachfolgend aufgeführt: Die Reihenfolge der noch umzurüstenden Quartiere wird wie folgt festgelegt: Quartier Eigenheimsiedlungen Quartier Gewerbegebiete/restliche Straßen Quartier Südstadt Die Festlegungen der Hersteller für die Quartiere Südstadt (Leipziger Leuchten) und Eigenheimsiedlungen (TRILUX) werden aufgehoben. Es sind Leuchten der im Straßenbeleuchtungskonzept festgelegten Hersteller SELUX, TRILUX oder Leipziger Leuchten zulässig. Das Quartier Gewerbegebiete/restliche Straßen wird ergänzt um die Keilstraße und die Steinstraße.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Sanierung Bahnhofsgebäude | 2023/Gem/010 | |||||||||
Ö 10 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
Ö 11 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 12 | Bestätigung der Niederschrift vom 25.01.2023 - öffentlicher Teil | 2023/BSI/052 | |||||||||
N 13 | Bestätigung der Niederschrift vom 25.01.2023 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 14 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
N 15 | Sonstiges | ||||||||||
N 16 | Schließen der Sitzung | ||||||||||