Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (3) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.
05.02.2018 - Ausschuss für Finanzen
Ö 4 - (offen)
Information:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (3) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.
15.02.2018 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 5 - zur Kenntnis genommen
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (3) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich der Kindertagesförderung