Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Datum: Do, 15.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 16.11.2017 und 21.12.2017      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung)      
Ö 5  
Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2016  
Enthält Anlagen
2017/FB2/050  
Ö 6     Haushaltssicherungskozept HSK 2018      
Ö 6.1  
Antrag der Fraktion der INITIATIVEN für Anklam zum Haushaltssicherungskonzept HSK 2018  
2018/FB2/056-001  
Ö 6.2  
Antrag der Fraktion der INITIATIVEN für Anklam zum Haushaltssicherungskonzept HSK 2018  
2018/FB2/056-002  
Ö 6.3  
Haushaltssicherungskonzept HSK 2018  
Enthält Anlagen
2018/FB2/056  
Ö 7  
Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam      
Ö 7.1  
Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Beshlussvorlage Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam  
2018/FB2/055-001  
Ö 7.2  
Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam  
2018/FB2/055-002  
Ö 7.3  
Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam  
2018/FB2/055-003  
Ö 7.4  
Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam  
2018/FB2/055-004  
Ö 7.5  
Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Beschlussvorlage Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam  
2018/FB2/055-005  
Ö 7.6  
Finanzielle Unterstützung des Fliegerclub "Otto Lilienthal Anklam e. V." in Höhe eines Zuschusses von 7.500,00 € zur Förderung des Projektes "Vinatage Glider Club Rendezvous 2018"  
Enthält Anlagen
2018/SBS/003  
Ö 7.7  
Antrag der Fraktion der CDU zur Drucksache 2018/FB2/055 Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam  
2018/FB2/055-006  
Ö 7.8  
Antrag der Fraktion der CDU zur Drucksache 2018/FB2/055 Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam  
2018/FB2/055-007  
Ö 7.9  
Antrag der Fraktion der CDU zur Drucksache 2018/FB2/055 Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam  
2018/FB2/055-008  
Ö 7.10  
Antrag der Fraktion der INITIATIVEN für Anklam zur Drucksache 2018/FB2/055 Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam  
2018/FB2/055-009  
Ö 7.11  
Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2018/FB2/055  
Ö 8  
Haushaltssatzung 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2018/FB2/054  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 

   
    29.01.2018 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 8 - (offen)
   
   
    31.01.2018 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                   der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                   der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

 

 

 

 

 

   
    05.02.2018 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 7 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                   der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                   der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

   
    15.02.2018 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                   der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                   der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

 

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

8

 

 

Ö 9  
Annahme einer Spende  
2018/BM/188  
Ö 10  
Gemeinnützige Regionalgesellschaft Usedom-Peene GmbH - Verwertung der Immobilie "Alte Gutsanlage Mölschow"      
Ö 10.1  
Antrag der Fraktion der CDU zur Vorlage 2018/BM/191  
2018/BM/191-001  
Ö 10.2  
Gemeinnützige Regionalgesellschaft Usedom-Peene GmbH - Verwertung der Immobilie "Alte Gutsanlage Mölschow"  
2018/BM/191  
Ö 11  
6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzugsplanes der Hansestadt Anklam hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/FB1/192  
Ö 12  
geänderter und ergänzter Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"  
Enthält Anlagen
2018/FB1/193  
Ö 13  
Verbot von Glyphosat auf städtischen Flächen  
2018/SPD/008  
Ö 14  
Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister 2017/FB1/185  
Enthält Anlagen
2018/FB1/190  
Ö 15  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 16  
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2017 - öffentlicher Teil  
2017/SVV/023  
     
   
N 17     Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2017 - nichtöffentlicher Teil      
N 18     Grundstück in Anklam, Baustraße 40/ 41      
N 19     Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich der Kindertagesförderung      
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