In den Haushaltsplan werden kosten für den Anschluss der Rathäuser 1 und 2 an das Fernwärmenetz der GWA aufgenommen.
Zudem ist darauf zu achten, dass Investitionen wie z.B. die HA-Stationen vor der GWA durchgeführt werden. Dies senkt die Investitionskosten für die Stadt und steigert die laufenden Einnahmen durch die Fernwärmeversordung für das städtische Unternehmen.
15.02.2018 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 7.5 - abgelehnt
Beschluss:
In den Haushaltsplan werden kosten für den Anschluss der Rathäuser 1 und 2 an das Fernwärmenetz der GWA aufgenommen.
Zudem ist darauf zu achten, dass Investitionen wie z.B. die HA-Stationen vor der GWA durchgeführt werden. Dies senkt die Investitionskosten für die Stadt und steigert die laufenden Einnahmen durch die Fernwärmeversorgung für das städtische Unternehmen.
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich der Kindertagesförderung