Allgemeinverfügung für die Hansestadt Anklam zur Regelung der Werbung für die Wahl des Europaparlaments und die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen am 09.06.2024
Allgemeinverfügung für die Hansestadt Anklam zur Regelung der Werbung für die Wahl des Europaparlaments und die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen am 09.06.2024
Auf Grundlage der §§ 1, 13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der gültigen Fassung wurde für die Hansestadt Anklam eine Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung erlassen.
Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Regelungen:
- Standorte, Größe und Umfang von Plakaten
- Anbringung von Wahlplakaten
- Werbung mit großformatigen Plakaten
- Werbung an Litfaßsäulen
- Lautsprecherwerbung
- Informationsstände
- Verteilung von Werbezetteln
Allgemeinverfügung (PDF, 4 Seiten, 2,6 MB)