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Allgemeinverfügung für die Hansestadt Anklam zur Regelung der Werbung für die Wahl des Europaparlaments und die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen am 09.06.2024

Allgemeinverfügung für die Hansestadt Anklam zur Regelung der Werbung für die Wahl des Europaparlaments und die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen am 09.06.2024

Auf Grundlage der §§ 1, 13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der gültigen Fassung wurde für die Hansestadt Anklam eine Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung erlassen.

Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Regelungen:

  • Standorte, Größe und Umfang von Plakaten
  • Anbringung von Wahlplakaten
  • Werbung mit großformatigen Plakaten
  • Werbung an Litfaßsäulen
  • Lautsprecherwerbung
  • Informationsstände
  • Verteilung von Werbezetteln

Allgemeinverfügung (PDF, 4 Seiten, 2,6 MB)