Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Anklam
Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Berufung zu Mit-gliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vor-pommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezem-ber 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom
3. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586) fordere ich die im Wahlgebiet der Hansestadt Anklam vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum
29. Februar 2024
wahlberechtigte Personen des Wahlgebietes als Mitglieder*innen bzw. Stellvertreter*innen der Mitglieder vorzuschlagen.
Hinweise:
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 LKWG dürfen Wahlbewerber*innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht Mitglied der Wahlorganisation sein.
Ferner darf gemäß § 7 Abs. 4 des LKWG niemand mehr als ein Amt in der Wahlorganisation ausüben.
Die Mitglieder und deren Stellvertretungen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Zur Übernahme sind alle Wahlberechtigten verpflichtet. Die Übernahme kann nur gemäß § 12 Abs. 2 des LKWG abgelehnt werden.
Michael Galander
Bürgermeister
Markt 3, 17389 Anklam
Bekanntmachung Aufforderung Vorschläge Gemeindewahlausschuss 2024