Übernahme einer Patenschaft für öffentliche Denkmäler

Allgemeine Informationen

  • Auf konkrete Nachfrage werden in geeigneten Fällen  Patenschaftsvereinbarungen für bestimmte öffentliche Denkmäler  abgeschlossen.
     
  • Die Struktur der Patenschafts-vereinbarungen folgt den o.g. Vorgaben: Freiwilligkeit (und jederzeitige Kündbarkeit), kein Rechtsanspruch  auf bestimmte Pflegeerfolge, Unentgeltlichkeit und daraus abgeleitete Ehrenamtlichkeit, Begrenzung der möglichen Pflegleistungen durch Wollen und  Können des Pflegenden und durch die besonderen Gegebenheiten der  jeweiligen Denkmäler.
     
  • Voraussetzungen
     
  • Pate kann jede natürliche oder juristische Person werden und darf allgemein keine verfassungswidrigen Ziele haben bzw. derartige Zwecke verfolgen.
     
  • Bearbeitungsdauer bzw. Verfahrensablauf
     
  • (1) Formloser schriftlicher oder persönlich zur Niederschrift gefasster Antrag.
     
  • (2) Nach positivem Entscheid nach billigem Ermessen wird das Patenschaftsverhältnis durch eine schriftliche Vereinbarung begründet.