Approbation Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten erteilen

Volltext

Die Grundlage für die Ausübung des tierärztlichen Berufes ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (Tierärztliche Prüfung gemäß Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) oder als gleichwertig anerkannter tierärztlicher Ausbildungsnachweis). Darüber hinaus bedarf es einer gesonderten Berufszulassung, um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierärztin/ Tierarzt" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen. Diese Berufszulassung ist die Approbation. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation sind in der Bundes-Tierärzteordnung gesetzlich verankert.
Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation gemäß Bundes-Tierärzteordnung nicht erfüllt sind, kann die Berufszulassung alternativ auch durch eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Erforderlich sind Unterlagen, mit denen die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation nachgewiesen wird: 

  • Zeugnis über die erfolgreich bestandene Tierärztliche Prüfung gemäß TAppV oder tierärztlicher Ausbildungsnachweis, der in einem Drittstaat erworben wurde, 
  • Nachweise über die Inhalte der tierärztlichen Ausbildung - Aufstellung der Studienfächer und Ausbildungsstunden, die im Rahmen der tierärztlichen Ausbildung absolviert wurden,
  • Nachweise über bisherige Berufspraxis als Tierarzt/ Tierärztin,  
  • amtliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsstaat, nicht älter als drei Monate,
  • eigene Erklärung, dass gegen den Antragsteller/ die Antragstellerin kein berufsrechtliches Strafverfahren und kein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin aus gesundheitlicher Sicht zur Ausübung des Berufs nicht ungeeignet ist, nicht älter als drei Monate,
  • bei Vorlage, ein Nachweis, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. *

Darüber hinaus sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, gegebenenfalls Aufenthaltstitel,
  • kurzer Lebenslauf, 
  • gegebenenfalls Nachweis über erfolgreich bestandene Kenntnisprüfungen an einer deutschen Hochschule,
  • Erklärung, dass in der Bundesrepublik Deutschland kein weiterer Antrag auf Approbation gestellt wurde.

* In Mecklenburg-Vorpommern ist der Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu erbringen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern wird gemäß Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung - VetKostVO M-V) für die Erteilung einer Approbation eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von EUR 164,00 bis 205,00 erhoben. Die Festsetzung der Gebühr in diesem Rahmen richtet sich nach dem jeweils entstandenen Verwaltungsaufwand.

Hinweise (Besonderheiten)

Die erforderlichen Unterlagen/Nachweise sind in Urschrift, in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Ablichtung vorzulegen. Soweit die Unterlagen/ Nachweise nicht in deutscher Schrift ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen.

Voraussetzungen

Die Approbation als Tierarzt/ Tierärztin ist auf Antrag gemäß § 4 der Bundes-Tierärzteordnung zu erteilen, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin: 

  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ergibt,
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,
  • die Tierärztliche Prüfung gemäß TAppV bestanden hat oder einen als der Tierärztlichen Prüfung gemäß TAppV gleichwertig anerkannten tierärztlichen Ausbildungsabschluss nachweisen kann,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen durch den Antragsteller/ die Antragstellerin.
  • Prüfung und Bearbeitung durch die zuständige Behörde, insbesondere Prüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des tierärztlichen Ausbildungsnachweises mit der Tierärztlichen Prüfung gemäß TAppV (ggf. Anforderung weiterer Unterlagen/ Klärung besonderer Fragestellungen).
  • Bescheid über die Erteilung der Approbation/ Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf Erteilung der Approbation oder Bescheid über die Ablehnung der Feststellung der Gleichwertigkeit des eingereichten Ausbildungsnachweises mit der Tierärztlichen Prüfung gemäß TAppV. 

Weiterführende Informationen:

Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit des jeweiligen Falls und in Abhängigkeit der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen mehrere Wochen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.07.2021

Formulare

  • Straf- und berufsrechtliche Erklärung
  • Ärztliches Attest

Zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Tel.: +49 385 588-6109

Ansprechpunkt

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Abteilung 5, Referat 540
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin
Tel.: +49 385 588-6592