Auskünfte aus dem Wasserbuch beantragen

Volltext

Für wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (wasserrechtliche Erlaubnisse, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 WHG, Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete sowie Heilquellenschutzgebiete und Zwangsrechte) wird im Land M-V ein Wasserbuch geführt.
Es werden keine wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse erfasst, die nur vorübergehenden Zwecken dienen oder von untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung sind.
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Eintragungen haben aber im Gegensatz zum Grundbuch keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung.
Die Eintragung erfolgt bei der Wasserbuchstelle M-V im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG) auf Antrag der jeweils zuständigen Behörde.
Die Wasserbuchblätter der eingetragenen Rechtsverhältnisse werden im Kartenportal Umwelt (Thema „Wasser“, Unterthema „Wasserrechte“ und „Schutzgebiete“) veröffentlicht.
Eintragungen, Änderungen und Löschungen stellen einen Verwaltungsakt dar.
Zu jedem Wasserbuchblatt wird in der Wasserbuchstelle M-V eine Akte mit den Antragsunterlagen (Antrag auf Eintragung, wasserrechtlicher Bescheid, Schriftverkehr, Karten) geführt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Informationen, wo und wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Einsicht in die Wasserbuchakte entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruch
  • Informationen, wo und wie Sie Klage erheben, können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Wasserbuchblätter der eingetragenen wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse sind im Kartenportal Umwelt für jedermann einsehbar.
Bei berechtigtem Interesse ist die Einsicht in die Wasserbuchakte formlos zu beantragen. Schutzwürdige Interessen Betroffener werden berücksichtigt.

Bearbeitungsdauer

Wasserbuchblätter können jederzeit im Kartenportal Umwelt eingesehen werden.
Die Bearbeitungsdauer für die Einsicht in die Wasserbuchakte richtet sich nach dem Antragsaufkommen.

Fristen

keine

Formulare

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg - Vorpommern (LUNG)

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow

Telefon: 03843/777-0 (gebührenfrei)
Telefax: 03843/777-106
E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de
Internet: https://www.lung.mv-regierung.de/ 

E-Mail: LUNGwasserbuchstelle@lung.mv-regierung.de

Ansprechpunkt

Wasserbuchstelle M-V

Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow

Telefon: 03843/777-304 oder -305 (gebührenfrei)
Telefax: 03843/777-9304 oder -9305
E-Mail: LUNGwasserbuchstelle@lung.mv-regierung.de

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.04.2021